Modernisierungs- und Instandsetzungsrichtlinie

Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.06.2014 die Modernisierungs- und Instandsetzungsrichtlinie für die Kreuznacher Neustadt (Aktive Stadt) beschlossen. In Ergänzung wurde die Richtlinie um die Fördergebiete der Sozialen Stadt (Pariser Viertel) und Stadtumbau West (Kernbereich Bad Münster) erweitert. Zudem wurde der Förderanteil der förderfähigen Kosten von 20% auf 40% erhöht - maximal 40.000 € pro Objekt.

Nach Rücksprache mit der ADD sowie gemeinsamen Ortsbegehungen wurden insgesamt rund 209 Objekte in der Kreuznacher Neustadt, 312 Objekte im Pariser Viertel und 41 Objekte im Kernbereich Bad Münster als modernisierungs- und instandsetzungswürdig eingestuft.

Dies ermöglicht der Stadt Bad Kreuznach den gekennzeichneten Objekten eine Förderung zur Modernisierung und Instandsetzung zukommen zu lassen.

Eine wichtige Komponente der Städtebauförderung sollen private Investitions- und Modernisierungsmaßnahmen sein, um eine städtebauliche Aufwertung der Fördergebiete herbeizuführen.

Die Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen ist derzeit nur im Kernbereich Bad Münster (Stadtumbau West) möglich. 

Modernisierungs- und Instandsetzungsrichtlinie zum Download (pdf)

Hier finden Sie Lagepläne der Fördergebiete zum Download:

Bei Fragen zur Förderung beraten wir Sie gerne!

Layout 1

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