Planungsleitsätze zu Klimaschutz und Klimaanpassung

Per Stadtratsbeschluss vom 30.09.2021 wurde die Anwendung von Planungsleitsätzen in der Stadtentwicklung beschlossen.
Sie formulieren übergeordnete Leitlinien zu Klimaschutz und Klimaanpassung in der Stadtentwicklung und umfassen einerseits Vorgehensweisen und Haltungen, andererseits konkrete Themenfelder. Sie dienen zur Orientierung und als Wertmaßstab für ein vorausschauendes Handeln.
Die einzelnen Planungsleitsätze mit ihren ergänzenden Untertiteln sind so detailliert wie möglich gehalten, müssen jedoch auch immer auf die jeweilige Plansituation abgestimmt werden.
Es gelten die jeweiligen aktuellen gesetzlichen Grundlagen, Regelwerke und Normen.
Der Anwendungsbereich der Planungsleitsätze bezieht sich auf:
- Bauleitpläne nach dem Baugesetzbuch
- Vorhaben- und Erschließungspläne nach §12 BauGB
- städtebauliche Verträge nach §11 BauGB
- städtische Bauvorhaben (Straßenbau, Hochbau, Grünflächen ...)
- städtebauliche Wettbewerbe
Die Planungsleitsätze können hier heruntergeladen werden.