Bauleitplanung

Bauleitplanung


Der Flächennutzungsplan der Stadt Bad Kreuznach

Dieser Plan stellt für das ganze Gemeindegebiet die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in ihren Grundzügen dar. Nach § 5 des Baugesetzbuches (BauGB) können im Flächennutzungsplan insbesondere dargestellt werden:

  • die Bauflächen und die Baugebiete
  • die Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsflächen,
  • die Grün- und Wasserflächen,
  • die Immissionsschutzflächen,
  • die Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen sowie für die Gewinnung von Bodenschätzen,
  • die Flächen für die Landwirtschaft und Wald,
  • die Flächen für Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen von Boden, Natur und Landschaft.

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Er ist nicht Rechtsgrundlage für die Genehmigung eines baulichen oder sonstigen Vorhabens oder für die Versagung dieser Genehmigung. Diese Aufgabe kommt allein dem Bebauungsplan zu.




Das Bebauungsplansverfahren

Das Verfahren für die Aufstellung, Änderung. Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplans ist durch das Baugesetzbuch (BauGB) vorgegeben.

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