Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge in Bad Kreuznach

Allgemeines

Das Land Rheinland-Pfalz hat mit Gesetz vom 05.05.2020 die grundsätzlich flächendeckende Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge beschlossen. Die Beitragserhebung in Gestalt von einmaligen Beiträgen wird abgeschafft und für alle spätestens seit dem 01.01.2024 beginnenden Ausbaumaßnahmen öffentlicher und zum Anbau bestimmter Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen) sind wiederkehrende Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und der Ausbaubeitragssatzung zu erheben.

Die Stadt Bad Kreuznach hat die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge zum 01.01.2024 eingeführt. Für das Gebiet der Stadt Bad Kreuznach wurden 14 Abrechnungseinheiten gebildet. 

Neue Straßenausbaumaßnahmen werden künftig nach diesem System abgerechnet. Für alle bis zum 31.12.2023 fertiggestellten Maßnahmen werden noch Einmalbeiträge erhoben (siehe § 17 Abs. 3 und 4 der Ausbaubeitragssatzung).


Fragen und Antworten zu den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen


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