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Ehrenbürger der Stadt

Ehrenbürger der Stadt Bad Kreuznach

Bild: Ehrenbürgerurkunde von Josef Schneider

Der Stadtrat kann Persönlichkeiten, die sich besonders um die Stadt Bad Kreuznach verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Grundlage hierfür ist § 23 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung. Das Ehrenbürgerrecht kann nur an lebende Personen verliehen werden und erlischt mit deren Tod.

Bisher wurde in der Stadt Bad Kreuznach an 16 Personen das Ehrenbürgerrecht verliehen. Drei Personen wurde dieses Recht wieder aberkannt: Adolf Hitler, Wilhelm Frick und Richard Walther Darré.







Die fünfzehn verbliebenen Ehrenbürger sind*:

(* Jahr der Verleihung in Klammern)

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