Ehrenbürger der Stadt

Ehrenbürger der Stadt Bad Kreuznach

Bild: Ehrenbürgerurkunde von Josef Schneider

Der Stadtrat kann Persönlichkeiten, die sich besonders um die Stadt Bad Kreuznach verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Grundlage hierfür ist § 23 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung. Das Ehrenbürgerrecht kann nur an lebende Personen verliehen werden und erlischt mit deren Tod.

Bisher wurde in der Stadt Bad Kreuznach an 16 Personen das Ehrenbürgerrecht verliehen. Drei Personen wurde dieses Recht wieder aberkannt: Adolf Hitler, Wilhelm Frick und Richard Walther Darré.







Die fünfzehn verbliebenen Ehrenbürger sind*:

(* Jahr der Verleihung in Klammern)

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.