Standesamt

Urkunden

Sie benötigen eine Urkunde?

Beim Standesamt der Stadtverwaltung Bad Kreuznach können Sie Urkunden erhalten, die das Gebiet der Stadt Bad Kreuznach sowie der bis einschließlich 1969 selbständigen Gemeinden Bosenheim, Ippesheim und Planig (heute Stadtteile) betreffen. 

Urkunden für die Jahre bis einschließlich 1969, die den heutigen Stadtteil Winzenheim betreffen, erhalten Sie bei der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim, Tel: 06704/92929.

Urkunden bis 30.06.2014, die den heutigen Stadtteil Bad Münster am Stein-Ebernburg (Eingemeindung am 01.07.2014) betreffen, erhalten Sie bei der Verbandsgemeinde Rüdesheim, Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim, Tel: 0671/371155).

Antragsberechtigung

Berechtigt zur Beantragung ist, wer selbst in der Urkunde aufgeführt ist oder wer in gerader Linie mit der in der Urkunde aufgeführten Person verwandt ist (also Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel).

Geschwister oder Halbgeschwister müssen mittels ihrer eigenen Urkunden die Verwandtschaft nachweisen und ein berechtigtes Interesse am Erhalt der Urkunde glaubhaft machen. 

Wie können Sie eine Urkunde beantragen?

  • Online-Beantragung
    Derzeit aus technischen Gründen außer Betrieb!

Achtung!

Nutzen Sie bitte ausschließlich eine der  obenstehenden Möglichkeiten für Ihre Urkundenanforderung.
Es existieren weitere Internetseiten, bei denen es sich nicht um ein Serviceangebot der deutschen Standesämter handelt! Dies sind kostenpflichtige Angebote von privaten Betreibern. Sollten Sie hierüber eine Urkunde beantragt haben, kann Ihre Anfrage von uns nicht bearbeitet werden. Wir werden Sie in diesem Falle kontaktieren und Ihnen die weitere Vorgehensweise erläutern. 

Gebühren

  • Urkunden im DIN-A4-Format: 13,- €
  • Urkunden im Stammbuchformat: 13,- €
  • Mehrsprachige (internationale) Urkunden: 13,- €
  • beglaubigte Abschriften aus den Registern: 13,- €
  • Auskunft über die Geburtsuhrzeit: 10,80 €
  • Auskunft über die Registernummer: 10,80 €
  • Urkunden für Rentenzwecke: kostenlos

Zahlungsarten

Bei der Online-Beantragung haben Sie die Möglichkeit, per elektronischer Bezahlungsart (Giropay) zu zahlen. Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihre Bank diese Zahlungsart anbietet.

Bei schriftlicher Beantragung erhalten Sie die Urkunde mit einer Rechnung per Post zugesandt. 

Wichtig: Eine Bezahlung per Überweisung oder im Lastschriftverfahren ist nicht möglich. 

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.