Standesamt

Geburten

Ihr Kind kommt in Bad Kreuznach zur Welt?

Wenn ein Kind in der Stadt Bad Kreuznach geboren wurde, sind wir für die Beurkundung zuständig. Bitte lesen Sie sich das Merkblatt für die Beantragung der Urkunden aufmerksam durch. Den Fragebogen müssen Sie ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit Ihren Unterlagen dem Standesamt zur Beurkundung zukommen lassen.

Hinweis:

Sollten die Urkunden in einer ausländischen Sprache verfasst sein, müssen diese zusammen mit einer Übersetzung eines amtlich vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.

Verwendet die fremde Sprache keine lateinischen Schriftzeichen, ist die Urkunde nach der ISO-Norm zu übersetzen.

Eine Auflistung von Dolmetschern finden Sie hier: 

http://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen

Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung:

Wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind und der Vater des Kindes bei der Beurkundung eingetragen werden soll, ist es notwendig, dass der Vater die Vaterschaft vorher förmlich anerkennt.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen obliegt die elterliche Sorge für ein Kind automatisch alleine der Mutter. Wollen Sie bereits ab Geburt die gemeinsame Sorge für Ihr Kind übernehmen, ist auch hier vorher eine förmliche Erklärung notwendig.

Für beide Erklärungen (Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung) müssen Sie sich an das Jugendamt wenden, in dessen Bereich die Mutter des Kindes wohnt. Bitte vereinbaren Sie dort einen Termin.

Soll nur die Vaterschaft anerkannt werden (also keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben werden), können Sie sich entweder auch an das zuständige Jugendamt oder an das Standesamt wenden, in dessen Bereich Sie wohnen. 

Sollte die Mutter des Kindes in Bad Kreuznach wohnen, wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Stadtjugendamt Bad Kreuznach, Wilhelmstraße 7-11, 55543 Bad Kreuznach, Telefon 0671/800-397 oder -270.


Merkblatt Geburt als pdf zum Ausfüllen und Drucken

Fragebogen Geburt als pdf zum Ausfüllen und Drucken


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