Standesamt

Eheschließungen

Wir haben drei verschiedene Trauräume:

Layout 1

Im Jagdzimmer des Schlossparkmuseums können neben dem Brautpaar 30 weitere Personen als Gäste anwesend sein, im Trauzimmer auf der Ebernburg sind es 40 weitere Personen und im Trauzimmer des Verwaltungsgebäudes im Brückes 17 weitere Personen. Bitte beachten Sie, dass auch die Trauzeugen als Gäste zählen.
Für eine Trauung im Jagdzimmer des Schlossparkmuseums und im Trauzimmer auf der Ebernburg fallen zusätzliche Kosten an, die Sie bitte beim Standesamt erfragen.

Die Trauungen finden dabei an ein- und demselben Tag immer nur an einem Ort statt, d. h., wenn in einem der Trauräume bereits ein Termin reserviert wurde, kann an dem gleichen Tag keine Trauung in einem anderen Trauraum stattfinden.

Die Termine für die Trauungen stehen immer im Voraus fest.
Sie finden diese hier.
Sollten Sie sich für einen der Termine interessieren, stellen Sie bitte eine Terminanfrage per Mail an standesamt@bad-kreuznach.de und geben Sie dabei Ihre Telefonnummer an. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Die rechtlichen Bestimmungen sehen vor der Eheschließung ein bestimmtes förmliches Verfahren vor. Dies hieß früher „Aufgebot bestellen“ und heißt jetzt „Anmeldung zur Eheschließung“. Diese Anmeldung muss grundsätzlich von beiden Eheschließenden gemeinsam persönlich bei dem Standesamt vorgenommen werden, in dessen Bereich Sie Ihren Wohnsitz haben. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze (z. B. Bad Kreuznach und Hargesheim) können Sie sich aussuchen, wo Sie die Anmeldung der Eheschließung machen wollen (in unserem Beispiel also entweder beim Standesamt Bad Kreuznach oder beim Standesamt Rüdesheim, da Hargesheim zur Verbandsgemeinde Rüdesheim gehört). Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Eheschließung richtet sich also nach dem Wohnsitz.

Sollten Sie die Anmeldung bei uns vornehmen, müssen Sie einen Termin vereinbaren. Die Anmeldung ist sechs Monate gültig, d. h. Sie können die Anmeldung frühestens sechs Monate vor Ihrem Hochzeitstermin vornehmen. Es ist aber bei uns absolut ausreichend, wenn Sie sich drei Monate vor dem Hochzeitstermin bei uns anmelden. Sollten Sie aber nicht in Bad Kreuznach heiraten, beachten Sie bitte, dass es sein kann, dass das Standesamt Ihres Hochzeitsortes die Unterlagen früher haben möchte. Dann müssen Sie natürlich vorher einen Termin bei uns vereinbaren.

Da es sich um ein förmliches Verfahren zur Prüfung der Ehefähigkeit handelt, müssen auch bestimmte Unterlagen vorgelegt werden. Welche Dokumente das sind, ist sehr vielschichtig und komplex, da es auf jede individuelle Lebenssituation (z. B. Staatsangehörigkeit, Familienstand etc.) ankommt.

Wir bitten daher um Verständnis, dass wir an dieser Stelle nur die zu besorgenden Unterlagen für den Fall zusammengestellt haben, bei dem beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Deutschland geboren worden sind und noch niemals verheiratet waren:

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (keine „einfache“ Geburtsurkunde!); sofern Sie in Bad Kreuznach geboren sind, brauchen Sie dieses Dokument nicht zu besorgen!
  • Erweiterte Meldebescheinigung; sofern Sie in Bad Kreuznach wohnen, brauchen Sie dieses Dokument nicht zu besorgen!

In allen anderen Fällen kontaktieren Sie uns bitte unter der o. a. Mailadresse oder telefonisch unter 0671/800-410.


Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.