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Kennziffer 95-24: Berufspraktikanten/-innen im Rahmen der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in
Kennziffer 95-24: Berufspraktikanten/-innen im Rahmen der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in
Wir suchen zum 18.08.2025 (mit Beginn des Kindergartenjahres) mehrere
Berufspraktikanten im Rahmen der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in (m/w/d)
Sie haben Ihre Prüfung an einer Fachschule bestanden und die Zulassung zum Berufspraktikum erhalten? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Wir sind derzeit Trägerin von insgesamt 19 Kindertagesstätten innerhalb der Stadt Bad Kreuznach. Unsere Kindertagesstätten haben verschiedene Größen und Konzeptionen. Für motivierte Nachwuchskräfte, die den Alltag aktiv mitgestalten möchten, bieten wir eine qualifizierte Begleitung im Berufspraktikum an. Die Bezahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Das Berufspraktikum kann sowohl im U3-Bereich, in der Nestgruppe als auch im Ü3-Bereich absolviert werden. Des Weiteren gibt es vereinzelt Plätze im Hortbereich.
Das Berufspraktikum kann grundsätzlich auch in Teilzeit absolviert werden.
Wir freuen uns ebenfalls über Bewerbungen von Absolventen der Nichtschülerprüfung.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung für den Ausbildungsjahrgang 2025 unter Angabe der Kennziffer 95-24 bis zum 28.02.2025 gerne per Mail (ausschließlich PDF-Format) an „personalamt@bad-kreuznach.de“ oder schriftlich an die Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Abteilung Personalwesen, Postfach 5 63, 55529 Bad Kreuznach.
Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt (Nachweis über die Schwerbehinderung erforderlich).
Wir bitten um die Zusendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet. Wir versenden keine Eingangsbestätigungen. Selbstverständlich können die Bewerbungsunterlagen bei Nichtberücksichtigung zurückgesandt werden, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Auch ist es möglich, die Bewerbungsunterlagen persönlich innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens abzuholen.