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Kennziffer 70-24: Zwei Mitarbeiter/-innen Bauhof - Bereich Straßenunterhaltung
Kennziffer 70-24: Zwei Mitarbeiter/-innen Bauhof - Bereich Straßenunterhaltung
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unseren Bauhof zwei
Mitarbeiter/-innen (m/w/d)
im Bereich der Straßenunterhaltung. Die Stellen sind unbefristet in Vollzeit mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Ausführen von Straßenunterhaltungsmaßnahmen,
- Ausführen von Arbeiten im Rahmen des Winterdienstes,
- Ausführen von Arbeiten im Rahmen des Hochwasserschutzes,
- Ausführen von Arbeiten zur Unterstützung von Veranstaltungen.
Anforderungsprofil:
- abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen und anerkannten Ausbildungsberuf (Handwerk) mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren als Straßenbauer/-in, Straßenwärter/-in oder Maurer/-in oder vergleichbar,
- Führerschein der Klasse CE erforderlich,
- weitere Führerscheine, Profi-Staplerschein, Baumaschinenführer nach VSG und BGR 500 DIN EN 474 Teil 1-12 wünschenswert.
Auf das Beschäftigungsverhältnis finden die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung. Nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung nach Entgeltgruppe 5 TVöD.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt (Nachweis über die Schwerbehinderung erforderlich).
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Kennziffer 70-24 bis spätestens 29.07.2024 gerne per Mail (ausschließlich PDF-Format) an „personalamt@bad-kreuznach.de“ oder schriftlich an die Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Abteilung Personalwesen, Postfach 5 63, 55529 Bad Kreuznach.
Wir bitten um die Zusendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet. Wir versenden keine Eingangsbestätigungen. Selbstverständlich können die Bewerbungsunterlagen bei Nichtberücksichtigung zurückgesandt werden, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Auch ist es möglich, die Bewerbungsunterlagen persönlich innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens abzuholen.