Kennziffer 27-25: Gärtner/Gärtnerin
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unseren Bauhof einen/eine
Gärtner/Gärtnerin (m/w/d)
für den Bereich der Grünflächenpflege (Friedhof). Die Stelle ist in Vollzeit mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden unbefristet zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Grünflächenpflege der öffentlichen Friedhöfe,
- sämtliche anfallenden gärtnerischen Tätigkeiten in der Grünflächenpflege,
- Planen und Durchführen von Pflanzenschutzmaßnahmen in Abstimmung mit der Sachgebietsleitung,
- Winterdienst,
- Sargträger/-in.
Anforderungsprofil:
- abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen und anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren als Gärtner/Gärtnerin oder vergleichbar,
- Lehrgänge der Fachstufe I und II bei der Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau,
- Kenntnis der sicherheitstechnischen Bestimmungen und Sicherheitshinweise,
- Kenntnisse der Gehölze und Staudenbestimmung,
- Kenntnisse von chemischen Pflanzenschutzmaßnahmen mit entsprechendem Sachkundenachweis,
- Führerschein der Klasse B/BE und C1/C1E erforderlich.
Auf das Beschäftigungsverhältnis finden die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung nach Entgeltgruppe 5 TVöD.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt (Nachweis über die Schwerbehinderung erforderlich).
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Kennziffer 27-25 bis spätestens zum 31.03.2025 gerne per Mail (ausschließlich PDF-Format) an „bewerbung@bad-kreuznach.de“ oder schriftlich an die Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Abteilung Personalwesen, Postfach 5 63, 55529 Bad Kreuznach.
Wir bitten um die Zusendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet. Wir versenden keine Eingangsbestätigungen. Selbstverständlich können die Bewerbungsunterlagen bei Nichtberücksichtigung zurückgesandt werden, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Auch ist es möglich, die Bewerbungsunterlagen persönlich innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens abzuholen.