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Kennziffer 111-24: Kita-Sozialarbeiter/-in Kita Zur Klaster

Kennziffer 111-24: Kita-Sozialarbeiter/-in Kindertagesstätte Zur Klaster (Winzenheim)

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unsere Kindertagesstätte Zur Klaster eine/n

Kita-Sozialarbeiter/-in (m/w/d)

Die Stelle ist unbefristet und in Teilzeit mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden zu besetzen.

Der zentrale Auftrag von Kita-Sozialarbeit ist die Erhöhung der Chancengerechtigkeit, indem sie unterschiedliche Ressourcen und Bedarfe von Familien erkennt, diese nutzt und angeht und so gleiche Entwicklungs- und Bildungschancen fördert. Dabei ergänzt die Kita-Sozialarbeit die pädagogische Arbeit der Kita durch ihre sozialpädagogische Perspektive innerhalb des multiprofessionellen Teams. Dazu gehören auch die Stärkung der Zusammenarbeit mit Eltern in sozial benachteiligten Lebenslagen, die Vernetzung im Sozialraum sowie die Verbesserung des Zugangs zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Für die Kita-Sozialarbeit von Bedeutung sind strukturelle Benachteiligungen hinsichtlich des frühzeitigen Zugangs zu präventiven und unterstützenden Beratungs- und Bildungsangeboten für Familien.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

  • niedrigschwellige Beratung und Unterstützung von Familien,
  • niedrigschwelligen Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten, Ämtern und Behörden (Lotsenfunktion) ermöglichen,
  • Zusammenarbeit innerhalb der Kindertagesstätte in einem multiprofessionellen Team,
  • Arbeit an der konzeptionellen Weiterentwicklung von Kita-Sozialarbeit im Sozialraum,
  • Kooperation im Sozialraum,
  • regelmäßige Bedarfs- und Sozialraumanalysen,
  • Dokumentation und Evaluation.

Anforderungsprofil:

  • Studium (grundständig) der Sozialen Arbeit, der Sozialpädagogik der Erziehungswissenschaften (Bachelor, Diplom mit staatlicher Anerkennung) oder Fachhochschulstudium der Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit staatlicher Anerkennung oder vergleichbares Studium mit nachzuweisender Berufserfahrung,
  • Alternativ: staatlich anerkannte/r Erzieher/-in, Heilerzieher/-in, Heilerziehungspfleger/-in oder eine ähnliche Ausbildung gemäß der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz mit entsprechend hochwertiger und nachgewiesener Zusatzqualifikation, Zusatzqualifikation von ca. 200 Stunden, z. B. Fachkraft für Familienzentren oder systemische Beratung,
  • Kompetenz in lösungsorientierter Gesprächsführung und systematischer Beratung,
  • Methodenkompetenz,
  • Kenntnisse in ressourcenorientierter Arbeit,
  • Vernetzungskompetenz,
  • strukturierte Arbeitsweise und Organisationsvermögen,
  • Engagement, Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein,
  • rechtliche Grundkenntnisse des SGB VIII, Kitazukunftsgesetz, BGB, BTHG sowie angrenzender Rechtsgebiete,
  • EDV-Kenntnisse (Microsoft Office),
  • Offenheit und Kooperationsbereitschaft innerhalb des Amtes und anderer Verwaltungsabteilungen,
  • Konfliktmanagement,
  • Kenntnisse des Ablaufs im Umgang mit Kindeswohlgefährdung.

Als professionelle Trägerin bieten wir eigenverantwortliches Arbeiten, kollegiale Fallberatung, Superversion, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, betriebliche Altersvorsorge (ZVK) und verlässliche Regelungen für den öffentlichen Dienst.

Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe S 12 TVöD SuE. Bei einer der alternativ genannten Ausbildungsberufe erfolgt die Eingruppierung entsprechend den Vorschriften des TVöD.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt (Nachweis über die Schwerbehinderung erforderlich).

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Kennziffer 111-24 bis spätestens 13.01.2025 gerne per Mail (ausschließlich PDF-Format) an „personalamt@bad-kreuznach.de“ oder schriftlich an die Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Abteilung Personalwesen, Postfach 5 63, 55529 Bad Kreuznach.

Wir bitten um die Zusendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet. Wir versenden keine Eingangsbestätigungen. Selbstverständlich können die Bewerbungsunterlagen bei Nichtberücksichtigung zurückgesandt werden, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Auch ist es möglich, die Bewerbungsunterlagen persönlich innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens abzuholen.

⇒ Download des Stellenangebotes als PDF

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