- Politik und Verwaltung
- Politik (Stadtrat und Gremien)
- Stadtverwaltung
- Stadtteile, Städtepartnerschaften und Internationale Beziehungen
- Einrichtungen
- Standesamt
- Kommunaler Vollzugsdienst
- Wahlen
- Statistik
- Haus der Stadtgeschichte und Stadtarchiv
- Archiv Pressemitteilungen
- Tourismus, Kultur, Sport
- KulturViertel Bad Kreuznach Museen und Kunst
- Museum Schlosspark
- Museum für PuppentheaterKultur (PuK)
- Das PuK - Die museale Entdeckung für alle von 4 - 99
- Das aktuelle Veranstaltungsprogramm des PuK-Museums
- Kartenanfrage PuK
- Die Figuren aus dem Museum für PuppentheaterKultur stellten sich vor!
- Wissenswertes zur Puppentheatergeschichte Bad Kreuznachs
- Sammlungsbestände im Museum für PuppentheaterKultur
- Kindergeburtstag im PuK
- Museumspädagogische Angebote für Kinder im Museum für PuppentheaterKultur
- Förderverein PuK-Museum
- Vermietung im PuK
- Online-Shop Museum für PuppentheaterKultur
- Neuer Ausstellungsbereich im Museum für PuppentheaterKultur öffnet
- Museum Römerhalle
- Puricelli-Salon
- Online-Shop Schlossparkmuseum und Römerhalle
- Barrierefreie Museen
- Stadtbibliothek
- Kunst und Kultur
- Vereine & Ehrenamt
- Sport
- Gesundheit und Tourismus
- Stadtporträt
- Kino, lokale Medien
- Fastnacht
- KulturViertel Bad Kreuznach Museen und Kunst
- Familie, Bildung, Soziales
- Schulen
- Kindertagesstätten
- Kinder und Jugend
- Unterhaltsangelegenheiten, Elterngeld und Beurkundungen
- Soziale Dienste
- Pflegekinderdienst
- Spielplätze und Spielräume
- Jugendförderung
- JUGEND STÄRKEN im Quartier
- Netzwerkbüro - Kinderschutz - Frühe Hilfen
- 100 Jahre Jugendamt
- Plakat Kinder-Rechte kommt in den Stadtratsitzungssaal
- Erste „Legal Walls“ in Bad Kreuznach eingeweiht
- Qualitätsentwicklung im Diskurs: Städtische Kitas überprüfen eigene Qualität
- Archiv Jubiläums-Pressemeldungen
- Jugendamt ist Verwaltung...
- Jugendamt ist Politik...
- Jugendamt ist Gesellschaft...
- Geschichte Jugendamt
- Wir feiern...
- Erziehungs- und Familienberatungsstelle
- Integration
- Soziales
- Ehrenamtsbörse
- Seniorinnen und Senioren
- Menschen mit Behinderungen
- Kirchen
- Wirtschaft, Bauen, Wohnen
- Wirtschaftsförderung
- Stadtentwicklung und Umwelt
- Städtebauförderung
- Grundstücke, Bauen, Wohnen
- Baustellenkompass
- Abgängige Stützwand: Sperrung Gehweg in Höhe des Spielplatzes „Casinogarten“
- Deckensanierungsarbeiten in der Gensinger Straße
- Kanalarbeiten ab 4. November in der Berliner Straße
- Bauarbeiten in der Naheweinstraße starten am Montag
- Sparkasse übernimmt Sanierungsarbeiten am Turm der Wilhelmskirche
- Bauarbeiten in der Salinenstraße/Ecke Schlossstraße
- Städtische Gesellschaften
- Märkte
- Ausschreibungen und Auftragsvergabe
Angestelltenlehrgang II (Online-Format)
Informationen zum Vorbereitungslehrgang auf die Zweite Angestelltenprüfung (AL II) im Online-Format
Der Verwaltungslehrgang II ist eine berufliche Weiterbildungsmöglichkeit und ermöglicht Tarifbeschäftigten den beruflichen Aufstieg im Verwaltungsbereich bis zur Entgeltgruppe 12 TVöD. Damit schließt der Verwaltungslehrgang eine Lücke, da es für Tarifbeschäftigte keine Berufsausbildung analog zur Beamtenlaufbahn zum 3. Einstiegsamt gibt. Der Lehrgang wird berufsbegleitend in Teilzeitform durchgeführt und endet mit dem Abschluss als "Verwaltungsfachwirt/-in". Die Anmeldungen/Abmeldungen erfolgen durch die Behörde bzw. den Arbeitgeber.
Schulleiter: | Emanuel Letz Oberbürgermeister der Stadt Bad Kreuznach |
Studienleiterin: | Daniela Stein Tel. 0671 800-233 E-Mail: daniela.stein@bad-kreuznach.de |
Geschäftsführung/ Verwaltung: | Christine Gebhard Tel. 0671 800-312 E-Mail: christine.gebhard@bad-kreuznach.de |
Vorsitzende des Prüfungsausschusses: | Nicola Trierweiler |
Zulassungs- |
|
Teilnahme-voraussetzungen: |
|
Unterricht: | Übertragung per Webex (Audio- und Videoverbindung) |
Unterrichts- |
Die beiden Vorschriftensammlungen erscheinen im Maximilian-Verlag und können auf "https://mydvp.de" bezogen werden. Dort finden Sie u. a. auch Online-Fallbearbeitungen. |
Besuch des Vorberei-tungslehrganges/ Fehlzeiten: | Der Besuch des Lehrganges gilt als Dienst. Unterrichtsversäumnisse - auch stundenweise - (wegen Krankheit, Erholungsurlaub, dienstlicher Verhinderung usw.) sind von den Teilnehmer/-innen schriftlich (mit Bestätigungsvermerk der Beschäftigungsbehörde) oder durch Vorlage einer Kopie des ärztlichen Attestes unverzüglich der Geschäftsführung (Frau Gebhard) zu erklären. Die Lehrbeauftragten sind aufgefordert, unangemeldete Anwesenheitskontrollen durchzuführen und Lehrgangsversäumnisse der Geschäftsführung zu melden. |
Unterrichtszeiten/ | Die Stoffvermittlung dauert ca. 2 3/4 bis 3 Jahre. Der Unterricht findet einmal wöchentlich, und zwar freitags statt und ist gegliedert in vier Doppelstunden à 90 Minuten (Unterrichtsbeginn: 08:00 Uhr, Unterrichtsende: 15:00 Uhr). Eventuell kann es sein, dass die Stoffvermittlung zusätzlich samstags stattfindet. Falls notwendig, wird entsprechend informiert. Während der Schulferien findet in der Regel kein Unterricht am KSI Bad Kreuznach statt. |
Lehrgangsklausuren: (⇒ siehe auch Prüfungsordnung) | In den Kernfächern
werden Klausuren (in Mainz und in Bad Kreuznach) von jeweils 180 Minuten geschrieben, deren Ergebnis in die Gesamtnote der Prüfung mit 20 v. H. einfließt. |
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung: (⇒ siehe auch Prüfungsordnung) |
|
Sonstiges: | Um zu gewährleisten, dass während der Teilnahme an einem Lehrgang am KSI auch alle Informationen (z. B. aktueller Stundenplan) von uns bei Ihnen ankommen, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Deshalb bitten wir Sie, uns eventuelle Änderungen in Ihren persönlichen Daten, z. B. Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, unbedingt möglichst zeitnah mitzuteilen. Bezüglich der Erhebung persönlicher Daten verweisen wir an dieser Stelle auf unsere Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung. |
Druckversion der vorstehenden Informationen (PDF)
Anmeldevordruck zum Vorbereitungslehrgang auf die Zweite Angestelltenprüfung
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung zu einem Lehrgang am KSI Bad Kreuznach unbedingt die Angaben zur regionalen Zuständigkeit! (⇒ Regionale Zuständigkeit)