Angestelltenlehrgang I

Informationen zum Vorbereitungslehrgang auf die Erste Angestelltenprüfung (AL I)

Der Verwaltungslehrgang I ist eine berufliche Weiterbildungsmöglichkeit und gewissermaßen die "Grundausbildung" für eine Verwaltungstätigkeit. Nach dem erfolgreichen Abschluss ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 9a TVöD möglich. Der Lehrgang wird berufsbegleitend in Teilzeitform durchgeführt und endet mit dem Abschluss als "Verwaltungsfachkraft". Dieser Abschluss ist mit der Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten gleichwertig. Sofern keine Prüfungspflicht vorliegt, kann der Verwaltungslehrgang I nach einer Beschäftigungszeit von einem Jahr besucht werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen bestehen hier nicht. Die Anmeldungen/Abmeldungen erfolgen durch die Behörde bzw. den Arbeitgeber.


Schulleiter:
Emanuel Letz
Oberbürgermeister der Stadt Bad Kreuznach
Studienleiterin:
Daniela Stein
Tel. 0671 800-233
E-Mail: daniela.stein@bad-kreuznach.de

Geschäftsführung/
Verwaltung:

Christine Gebhard
Tel. 0671 800-312
E-Mail: christine.gebhard@bad-kreuznach.de
Vorsitzende des Prüfungsausschusses:

Nicola Trierweiler
Tel. 0671 800-789
E-Mail: nicola.trierweiler@bad-kreuznach.de

Zulassungsvoraussetzung:
(Zu beachten: regionale Zuständigkeit der KSI!)

Mindestwartezeit von einem Jahr, gerechnet vom Tage der Einstellung an
(siehe hierzu auch ⇒ "Bezirkstarifvertrag über die Ausbildungs- und Prüfungspflicht ...")
Unterrichtsort:
KSI-Schulungsraum, Verwaltungsgebäude Kornmarkt 5, Raum 3.05 (3. OG), 55543 Bad Kreuznach
Unterrichtsmaterial:
  • DVP Vorschriftensammlung Bund und Land Rheinland-Pfalz (zu Beginn des Lehrganges mitzubringen)
  • Vorschriftensammlung "Kommunales Finanzwesen" Rheinland-Pfalz (Lukas/Rheindorf)
  • Leitfäden bzw. Empfehlungen der Dozenten/Dozentinnen während des Lehrganges

Die beiden Vorschriftensammlungen erscheinen im Maximilian-Verlag und können auf "https://mydvp.de" bezogen werden. Dort finden Sie u. a. auch Online-Fallbearbeitungen.

Besuch des Vorbereitungslehr-ganges/Fehlzeiten:
Der Besuch des Lehrganges beim KSI Bad Kreuznach gilt als Dienst. Unterrichtsversäumnisse - auch stundenweise - (wegen Krankheit, Erholungsurlaub, dienstlicher Verhinderung usw.) sind von den Lehrgangsteilnehmer/innen schriftlich (mit Bestätigungsvermerk der Beschäftigungsbehörde) oder durch Vorlage einer Kopie des ärztlichen Attestes unverzüglich der Geschäftsführung (Frau Gebhard) zu erklären. Die Lehrbeauftragten sind aufgefordert, unangemeldete Anwesenheitskontrollen durchzuführen und Lehrgangsversäumnisse der Geschäftsführung zu melden bzw. im Klassenbuch zu vermerken.
Über unentschuldigte Lehrgangsversäumnisse wird die Beschäftigungsbehörde unterrichtet.
Unterrichtszeiten/
Ablauf des Lehrgangs:

Die Stoffvermittlung dauert ca. 2 1/2 bis 2 3/4 Jahre. Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt und ist gegliedert in vier Doppelstunden à 90 Minuten (Unterrichtsbeginn: 08:15 Uhr, Unterrichtsende: 15:15 Uhr).
Nach Abschluss der Stoffvermittlung werden die Lehrgangsteilnehmer/innen in einem 2-wöchigen Abschlussseminar auf den schriftlichen Teil sowie durch Vorbereitungsunterricht auf den mündlichen Teil der Abschlussprüfung vorbereitet.
Insgesamt kann also von einer Lehrgangsdauer von ca. 3 Jahren ausgegangen werden.

Eventuell kann es sein, dass die Stoffvermittlung zusätzlich samstags stattfindet. Sofern dies notwendig sein sollte, wird frühzeitig entsprechend informiert.

Während der Schulferien findet in der Regel kein Unterricht am KSI Bad Kreuznach statt.

Lehrgangsklausuren:
(⇒ siehe auch Prüfungsordnung)

In den Kernfächern

  • Staats-, Verfassungs- und Europarecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Kommunalrecht
  • Privatrecht
  • Öffentliches Dienstrecht
  • Öffentliches Finanzwesen
  • Polizei- und Ordnungsrecht
  • Recht der sozialen Sicherung

werden Klausuren von jeweils 120 Minuten geschrieben, deren Gesamtergebnis in die Gesamtnote der Prüfung mit 20 v. H. einfließt.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:
(⇒ siehe auch Prüfungsordnung)

  • Beschäftigte werden zur Prüfung nur zugelassen, wenn sie den Vorbereitungslehrgang und das Abschlussseminar besucht haben. Der Prüfungsausschuss kann aus wichtigem Grund Ausnahmen hiervon zulassen.
  • Die Zulassung zur Prüfung ist von den Lehrgangsteilnehmerinnen/Lehrgangsteilnehmern über den Arbeitgeber und das Kommunale Studieninstitut beim Prüfungsausschuss zu beantragen.
  • Die Zulassung zur schriftlichen Prüfung setzt voraus, dass der/die Lehrgangsteilnehmer/-in alle Lehrgangsklausuren geschrieben bzw. nachgeschrieben hat. Das Schreiben bzw. Nachschreiben der Klausuren hat bis zum Lehrgangsende, ausnahmsweise bis zum Beginn der schriftlichen Prüfung, zu erfolgen.
  • Weitere Voraussetzungen:
    - rechnerischer Durchschnitt der Lehrgangsklausuren von mindestens Note 4,0 und
    - Teilnahme an mindestens zwei Dritteln der Unterrichtsstunden des Vorbereitungslehrganges.
Sonstiges:

Um zu gewährleisten, dass während Ihrer Teilnahme an einem Lehrgang am KSI auch alle Informationen (z. B. aktueller Stundenplan) von uns bei Ihnen ankommen, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Deshalb bitten wir Sie, uns eventuelle Änderungen in Ihren persönlichen Daten, z. B. Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, unbedingt möglichst zeitnah mitzuteilen.

Bezüglich der Erhebung persönlicher Angaben verweisen wir an dieser Stelle auf unsere Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung.

Druckversion der vorstehenden Informationen (PDF)

Anmeldevordruck zum Vorbereitungslehrgang auf die Erste Angestelltenprüfung

Bitte beachten Sie bei der Anmeldung zu einem Lehrgang am KSI Bad Kreuznach unbedingt die Angaben zur regionalen Zuständigkeit! (⇒ Regionale Zuständigkeit)

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