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Aufgaben und Ziele
Aufgaben und Ziele
Eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung ist sowohl für die kommunalen Arbeitgeber als auch für das Land Rheinland-Pfalz mit seinen Dienststellen die Grundlage für die Sicherung des Personalbedarfs künftiger Jahre. Das Schaffen beruflicher Aufstiegsmöglichkeiten durch das Angebot höherer Weiterbildungsabschlüsse steigert die Attraktivität der öffentlichen Arbeitgeber im Land und trägt in hohem Maße zur Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei. Die Kommunalen Studieninstitute leisten durch ihre Mitwirkung in der Aus- und Weiterbildung einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Fachkräften für den öffentlichen Dienst. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Arbeit der Kommunalen Studieninstitute.
Die Kommunalen Studieninstitute (KSI) nehmen in der Berufsausbildung sowie in der beruflichen Weiterbildung für den öffentlichen Dienst folgende Aufgaben wahr:
- Arbeitsgemeinschaften:
Für die kommunalen und staatlichen Beamtenanwärterinnen und -anwärter führen die KSI die Arbeitsgemeinschaften nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt im Verwaltungsdienst (APOVwD-E2/3) vom 20. August 2012 (GVBI. S. 323, BS 2030-10) in der jeweils geltenden Fassung durch. Die Arbeitsgemeinschaften dienen vor allem der Ergänzung der praktischen Ausbildung. Insoweit unterstützen die KSI die kommunalen und staatlichen Ausbildungsbehörden wie auch die Zentrale Verwaltungsschule Rheinland-Pfalz und die Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz (HöV) bei der Vermittlung von Ausbildungsinhalten. - Dienstbegleitende Unterweisung:
Die in Verordnungen für Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vorgesehene dienstbegleitende Unterweisung (DBU) erfolgt durch Lehrgänge an den KSl. Die DBU-Lehrgänge ergänzen den Berufsschulunterricht und die praktische Ausbildung. Hierdurch unterstützen die KSI die Berufsausbildung der kommunalen und staatlichen Nachwuchskräfte (Verwaltungsfachangestellte und Kaufleute für Büromanagement). Die KSI legen die Inhalte der dienstbegleitenden Unterweisung in Abstimmung mit dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur und den berufsbildenden Schulen fest. Zur besseren Verzahnung der Ausbildung in den Ausbildungsbehörden, den berufsbildenden Schulen und den KSI sollen Lernortkooperationen angestrebt werden. - Verwaltungslehrgänge I und II:
Für kommunale Beschäftigte führen die KSI die Verwaltungslehrgänge I und II auf der Grundlage der §§ 2 und 4 des Bezirkstarifvertrags über die Ausbildungs- und Prüfungspflicht der Beschäftigten nach § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD vom 10. November 2008 i. d. F. des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom 29. September 2017 durch. Die Zulassung zu den Verwaltungslehrgängen I und II erfolgt aufgrund § 7 des Bezirkstarifvertrags in der jeweils geltenden Fassung. Die Gestaltung der Lehrgänge richtet sich nach den Beschlüssen der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Studieninstitute Rheinland-Pfalz. Für Beschäftigte des Landes besteht - in analoger Anwendung des Bezirkstarifvertrages - die Möglichkeit der Teilnahme im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Über die Zulassung entscheiden die KSI. Diese schreiben die Lehrgänge rechtzeitig aus und informieren die in ihrem Zuständigkeitsbereich ansässigen Landesbehörden über den Beginn und freie Plätze. Die Anmeldungen erfolgen durch die Arbeitgeber.- Der Verwaltungslehrgang I ist eine berufliche Weiterbildungsmöglichkeit und gewissermaßen die "Grundausbildung" für eine Verwaltungstätigkeit. Der Lehrgang wird berufsbegleitend in Teilzeitform durchgeführt und endet mit dem Abschluss "Verwaltungsfachkraft" (gleichwertig mit der Berufsausbildung "Verwaltungsfachangestellte/r"). Nach dem erfolgreichen Abschluss ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 9 a TVöD möglich.
- Der Verwaltungslehrgang II ermöglicht Tarifbeschäftigten den beruflichen Aufstieg im Verwaltungsbereich bis zur Entgeltgruppe 12 TVöD. Der Verwaltungslehrgang II schließt eine Lücke, da es für Tarifbeschäftigte keine Berufsausbildung analog zur Beamtenlaufbahn zum 3. Einstiegsamt gibt. Der Lehrgang wird berufsbegleitend in Teilzeitform durchgeführt und endet mit dem Abschluss "Verwaltungsfachwirt/-in".
Die Ausbildung hat zum Ziel, Beschäftigten die fachlichen und methodischen Kenntnisse sowie Fähigkeiten zu vermitteln, die zur sachgemäßen Bearbeitung ihrer Aufgaben notwendig sind. Neben den rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen sollen auch die erforderlichen kommunikativen Schlüsselqualifikationen vermittelt werden. Insbesondere die Absolventen des Angestelltenlehrganges II sollen befähigt werden, gehobene Aufgaben und Führungsfunktionen in der sich immer stärker wandelnden Kommunalverwaltung zu übernehmen.
Nach gesetzlichen und tariflichen Vorgaben werden aktuell folgende Lehrgänge am KSI Bad Kreuznach durchgeführt:
- dienstbegleitende Unterweisung i. S. d. § 2 BBiG für Verwaltungsfachangestellte (DBU I, II und III),
- Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Angestelltenprüfungen I und II (Angestelltenlehrgänge I und II).