Abgaben
Die Bescheide über die Festsetzung der Grundsteuer B (und der Straßenreinigungsgebühren) für das Veranlagungsjahr 2025 werden am 28.02.2025 versandt. Die erste Fälligkeit wird am 01.04.2025 sein. Die weiteren Fälligkeiten sind dann wie gewohnt am 15.05., 15.08. und 15.11.2025.
Da sich aufgrund der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer B auf jeden Fall ändern wird, bitten wir vor Erhalt des Grundsteuerbescheides von Zahlungen abzusehen.
Der Stadtrat hat am 12.12.2024 eine Hebesatzsatzung beschlossen und dabei den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 550 v.H. (wie in den Vorjahren) festgesetzt.
Im Landtag von Rheinland-Pfalz wird aktuell ein Gesetz zur Einführung differenzierter Hebesätze beraten. Der Stadtrat hat sich bei dem Beschluss über die o.g. Hebesatzsatzung vorbehalten, nach Inkrafttreten des Landesgesetzes sich erneut mit der Thematik Hebesatz Grundsteuer B zu befassen und gegebenenfalls differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B in Bad Kreuznach zu beschließen.
Es kann daher sein, dass sich im Laufe des Kalenderjahres 2025 die Höhe der Grundsteuer B noch einmal ändert.
⇒ Hinweise zum Grundsteuerbescheid (pdf)
Steuersätze (§ 6 der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Bad Kreuznach)
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden wie folgt festgesetzt:
Gebühren und Beiträge (§ 7 der Haushaltssatzung 2021 der Stadt Bad Kreuznach)
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. September 2009 (GVBI. S. 333) wurden festgesetzt:
1. Abwasserbeseitigung (Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 19.07.1996 in der jeweils geltenden Fassung) | |
1.1.1 Wiederkehrender Beitrag für Niederschlagswasser | |
1.1.11 Wiederkehrender Beitragssatz je qm beitragspflichtiger Abflussfläche | 0,40 € |
1.1.2 Gebühren | |
1.1.21 Gebührensatz für Schmutzwasser je cbm | 1,91 € |
1.1.22 Gebühr für die Beseitigung des Schmutzwassers aus häuslichen Abwassersammelgruben, die von der Abwasserbeseitigungs- einrichtung der Stadt Bad Kreuznach eingesammelt und abgefahren werden, je cbm | 17,28 € |
1.1.23 Gebühr für die Aufnahme von Schmutzwasser aus häuslichen Abwassersammelgruben, die nicht von der Abwasserbeseitigungs- einrichtung der Stadt Bad Kreuznach eingesammelt und abgefahren werden, je cbm | 40,17 € |
1.1.24 Gebühr für die Aufnahme und Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen je cbm | 40,17 € |
1.1.25 Gebühr für die Aufnahme von Schmutzwasser aus Chemietoiletten, je cbm | 88,80 € |
2. Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung vom 03.06.2004 in der
jeweils geltenden Fassung), Sätze gültig ab 01.01.2018
Reini- gungs- klasse | Umfang der Leistung | Reinigungs- häufigkeit | Straßen- reinigungs-gebührensatz lfdm/Jahr |
1 | Säubern der Fahrbahn | Säubern 1 x wöchentlich | 1,45 € |
2 | Säubern der Fahrbahn | Säubern 3 x wöchentlich | 4,36 € |
3 | Säubern der Fahrbahn und Gehwege | Säubern 5 x wöchentlich | 33,21 € |
4 | Säubern der Fahrbahn und Gehwege | Säubern 7 x wöchentlich | 46,49 € |