Für ein gepflegtes Stadtbild und saubere Straßen
Die Pflicht zur Sauberhaltung der Straßen von Bad Kreuznach ist per Satzung geregelt. Die Haus- und Grundstückseigentümer müssen demnach zu "Besen und Schippe" greifen, um Bürgersteig und Straße zu fegen. Darüber hinaus wird in Straßen mit übergeordneter Bedeutung (u. a. bei Haupteinfahrtsstraßen, Fußgängerzone) das Reinigungsteam des Bauhofs tätig.
Die Reinigungstermine mit der Kehrmaschine sind wie folgt festgelegt: