Bauhof

Regelung der Sperrmüllsammlung

Regelung der Sperrmüllsammlung

ab 2014 individuelle Terminvergabe

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Bad Kreuznach (AWB) hat die Abholung des Sperrmülls über eine individuelle Terminvergabe geregelt.

Die privaten Haushalte können zukünftig pro Jahr zweimal die Abholung von Holz- bzw. Restsperrmüll und einmal die Abholung von sperrigen Kälte-/Bildschirm-/Haushaltsgroßgeräten und sperrigen Metallteilen anmelden.

⇒ weitere Informationen auf der Webseite des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB)

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