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- Gensinger Straße ab ca. 15 Uhr wieder frei
- Ab 25. November: B 48 in Höhe Weyersstraße wechselseitig halbseitig gesperrt
- Abgängige Stützwand: Sperrung Gehweg in Höhe des Spielplatzes „Casinogarten“
- Deckensanierungsarbeiten in der Gensinger Straße
- Kanalarbeiten ab 4. November in der Berliner Straße
- Bauarbeiten in der Naheweinstraße starten am Montag
- Sparkasse übernimmt Sanierungsarbeiten am Turm der Wilhelmskirche
- Bauarbeiten in der Salinenstraße/Ecke Schlossstraße
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Winterdienst
Neben vielen schönen Seiten bringt die kalte Jahreszeit leider auch manche Unannehmlichkeiten mit sich, vor allem im Straßenverkehr auf Fahrbahnen und Gehwegen. Tückische überfrierende Nässe, Glatteis, Schnee und Matsch machen manche Fahrt und manchen Weg zur gefährlichen Rutschpartie.
Wir alle wollen diese Gefahren für die Gesundheit der Verkehrsteilnehmer/-innen so weit wie möglich minimieren. Gemeinsam können wir viel dafür tun, damit Winterzeit nicht zur Unfallzeit wird. Angewiesen auf sichere Wege sind natürlich alle diejenigen, die geschäftlich und beruflich ohne Rücksicht auf die Witterung unterwegs sein müssen. Besonders sind es jedoch die schwächsten Verkehrsteilnehmer/-innen, vor allem ältere und in ihrer Beweglichkeit eingeschränkte Menschen, die durch glatte und kaum passierbare Wege gefährdet sind.
Helfen wir also uns, helfen wir unseren Mitbürger/-innen, packen wir gemeinsam an, damit uns der Winter überwiegend Erfreuliches bringt.
Unser Service für alle:
Von November bis April ist das Einsatzteam des Bauhofs bemüht, so schnell wie möglich alle wichtigen Verkehrswege von Schnee und Eis zu befreien.
Bei insgesamt 165 Kilometern Straße schaffen wir es nur, uns um das Wichtigste zu kümmern: Hauptstraßen, Straßen zu Krankenhäusern und Schulen sowie Straßen, auf denen der öffentliche Personennahverkehr fährt.
Wir räumen Schnee und streuen bei Glätte:
- 60 km innerörtliche Straßen
- 15 öffentliche Parkplätze
- 20 km Radwege
- 10 km Wander- und Spazierwege
- 33 Fußgängerüberwege
- 25 Bushaltestellen inkl. Busbahnhof
- Bürgersteige an städtischen Gebäuden
Weil wir wissen, dass Bad Kreuznach als Dienstleistungs- und Gewerbezentrum sichere Straßen braucht, lassen wir uns den Winterdienst jährlich bis zu 400.000 Euro kosten. Bis zu 60 Mitarbeiter gewährleisten, dass verkehrswichtige und gefährliche Stellen vom frühen Morgen bis in den späten Abend abgestreut sind. Um dies sicher zu stellen, erfolgt ab November täglich ab 3.30 Uhr eine Glättekontrolle.
Ihr Beitrag für die Sicherheit der Gehwege:
Auch Ihre Hilfe benötigen die Passantinnen und Passanten, um unfallfrei Schnee und Eis zu überstehen. Alle Grundstücksanlieger sind laut Satzung der Stadt Bad Kreuznach verpflichtet, vom frühen Beginn des Schul- und Berufsverkehrs bis in die Abendstunden
- bei Eisglätte falls erforderlich mehrfach am Tag den Weg abzustreuen,
- Schnee zu räumen,
- die Gehwege in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite frei zu halten.
Dies gilt auch für niveaugleich ausgebaute Straßen.
Dies ist eine Pflicht der Eigentümer, die grundsätzlich für Schäden haften, die aus der Vernachlässigung der Streu- und Räumpflicht entstehen.
Seien Sie vorbereitet. Stellen Sie rechtzeitig Schneeschieber und Streumaterial
bereit und schließen Sie eine ausreichende Haftpflichtversicherung ab.
Für die Umwelt ohne Salz
Zum Streuen dürfen grundsätzlich nur unschädliche abstumpfende Stoffe wie Sand, Splitt oder Ähnliches verwendet werden.
Dies schützt unsere vielen Straßenbäume, die es im Lebensraum Stadt ohnehin schwer genug haben. Auch Haustiere sind durch den Einsatz von Streusalz einer Verletzungsgefahr ausgesetzt.
Nur dann, wenn der Einsatz von Salz für die Sicherheit erforderlich ist - etwa bei starkem Gefälle, Treppen oder Eisregen - darf ausnahmsweise auch Salz eingesetzt werden. Auskünfte hierüber erteilt das
Ordnungsamt
Brückes 2-8
Tel. 0671 800-332
Bitte sammeln Sie das ausgestreute Material wieder ein. Es darf nicht in die Kanalisation gelangen, da es zu Verstopfungen der Anschlüsse führt. Sie können das Streugut wieder verwenden.
Winterfest im Straßenverkehr
- Passen Sie Ihr Fahrverhalten den winterlichen Verhältnissen an.
- Rechnen Sie mit Schnee und Eis.
- Beachten Sie, dass Nebenstraßen nicht gestreut werden.
- Machen Sie Ihr Auto fit für den Winter.
- Bringen Sie sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr.
- Beachten Sie die neuen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zur Anpassung der Kraftfahrzeuge an die Witterungsverhältnisse.
- Beachten Sie auch die besonderen Hinweise der Automobilclubs.
Kommen Sie gut durch den Winter!
Fragen und Antworten zum Winterdienst
Was muss ich als Anlieger tun?
Die Anlieger der Grundstücke sind verpflichtet, Schnee und Eis auf den Gehwegen und Straßen zu beseitigen, die an das Grundstück angrenzen.
Wann muss ich Schnee und Eis räumen?
Die Räumung ist unverzüglich vorzunehmen, spätestens werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Soweit es für die Aufrechterhaltung eines reibungslosen Verkehrs erforderlich ist, ist die Schneeräumung und Glättebeseitigung bis 20 Uhr zu wiederholen.
Wo und wie viel muss ich räumen?
Die an das Grundstück grenzenden Gehwege sind auf einer Breite von mindestens 1 Meter zu räumen. Befindet sich vor dem Grundstück ein Fußgängerüberweg oder eine Bushaltestelle, sind auch die Zugänge zu diesen von Schnee und Eis freizuhalten. Der Anlieger hat außerdem an „besonders gefährlichen Fahrbahnstellen“ auch bis zu Mitte der Straße zu räumen. Dies sind solche Stellen, an denen der Verkehrsteilnehmer trotz erhöhter Sorgfaltspflicht und angepasster Fahrweise die Gefahr nicht meistern könnte.
Ein Beispiel: Sie sind Anlieger an einem kurvigen Steilstück einer Straße. Diese Strecke wird nicht gem. Anlage 2 der Straßenreinigungssatzung vom städtischen Bauhof geräumt. Dann müssen Sie als Anlieger an dieser „besonders gefährlichen Fahrbahnstelle“ die Straße bis zu Mitte räumen und streuen. Fahrbahnstellen, die nicht als besonders gefährlich einzustufen sind, müssen nicht geräumt werden (z.B. ein flacher und gerader Streckenabschnitt).
Womit darf ich streuen?
Es ist mit unschädlichen, abstumpfenden Stoffen wie Sand, Feinsplitt, Asche, Sägemehl zu streuen. Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten. Nur in besonderen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen, gefährliche Stellen, Treppen) ist die Verwendung von Salz erlaubt.
Wird meine Straße durch die Stadt geräumt oder muss ich dies selbst tun?
Die Stadt räumt Schnee und Eis auf den Straßen bzw. Streckenabschnitten, die in der Anlage 2 der Straßenreinigungssatzung aufgeführt sind. Ist Ihre Straße dort nicht aufgeführt, müssen Sie tätig werden.
Meine Straße ist in der Anlage aufgeführt - was muss ich dann tun?
Sie müssen weiterhin den Gehweg von Schnee und Eis befreien.
Wie soll ich den Schnee lagern?
Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwässer nicht beeinträchtigt wird.
Kann ich beim städtischen Bauhof Streusalz kaufen?
Nein, dies ist leider nicht möglich.
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Kreuznach. Bei Fragen steht Ihnen der Bauhof unter 0671-800-825 zur Verfügung.