Ein Verein kann einen Vereins-Feierabendmarkt auf Wunsch alleine oder zusammen mit anderen Vereinen ausrichten. Der ausrichtende Verein stellt Folgendes sicher:
- zwei Getränke-/Weinstände, an denen Weine aus der Region verkauft werden,
- einen zentralen Spülstand,
- ausreichend Personal,
- eine geringe Zahl von Stehtischen und/oder Sitzgarnituren,
- musikalische Begleitung mit niveauvoller Live-Musik,
- Abfallentsorgung,
- Werbung der Veranstaltung in den sozialen Medien
Ein Verkauf von losen Speisen findet durch die Vereine nicht statt. Die Getränkepreise werden von den Vereinen festgelegt und sollen sich an den bisherigen am Feierabendmarkt orientieren. Der Aufbau kann ab 13 Uhr beginnen und muss bis 21 Uhr abgeschlossen sein. Für Strom und Wasser ist eine Pauschale in Höhe von 150 Euro an die Stadt zu entrichten. Alle weiteren Kosten für Versicherungen, Gema, Toiletten usw. sind von den Vereinen selbst zu tragen. Die Stadt wird sich nach Festlegung der Termine um die bisher auf dem Feierabendmarkt befindlichen übrigen Stände kümmern. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verantwortung/Haftung dem Verein als Veranstalter obliegt.
Bewerbung und Kontakt: Interessierte Vereine richten ihre Bewerbung mit Angabe des Wunschtermins und einem Veranstaltungskonzept bis spätestens 11. April postalisch an: Stadt Bad Kreuznach, Amt für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung, Kornmarkt 5, oder per E-Mail an sabine.zimmermann@bad-kreuznach.de. Rückfragen nimmt Sabine Zimmermann, Telefon 0671/800-414, entgegen.
Archivfoto: Der Vereins-Feierabendmarkt im August 2024 war gut besucht. Foto: Isabel Gemperlein