Die im gotischen Stil erbaute Kapelle wurde 1894 von der Familie Puricelli errichtet und bis 1998 als Begräbnisstätte genutzt. Nach Aufgabe des Nutzungsrechts Ende 2019 ging das Gebäude in den Besitz des Friedhofs der Stadt über. Mit der Vergabe des Erbbaurechts soll die Kapelle eine neue würdige Nutzung erhalten.
Der jährliche Erbbauzins beträgt symbolisch 1 Euro. Der Erbbauberechtigte erhält damit das exklusive Nutzungsrecht der Kapelle als Begräbnisstätte. Die sechs vorhandenen Sargplätze in der Gruft können sowohl für Sarg- als auch für Urnenbestattungen genutzt werden. Als Gegenleistung verpflichtet sich der Erbbauberechtigte zur denkmalgerechten Instandhaltung der Kapelle sowie zur Pflege der dazugehörigen Außenanlagen. Die Grünflächenpflege kann nach Vereinbarung kostenpflichtig von der Friedhofsverwaltung übernommen werden.
Weitere Informationen und Kontakt: Wer Interesse an der Nutzung der Puricelli-Kapelle hat und weitere Informationen wünscht, wendet sich gerne an die städtische Friedhofsverwaltung: Hauptfriedhof Bad Kreuznach, Mannheimer Straße 249, Telefon 0671/888 091 0050, E-Mail friedhof@bad-kreuznach.de.
Über die Vergabe des Erbbaurechts entscheidet der Werkausschuss des Friedhofs nach Prüfung der eingereichten Bewerbungen und Konzepte.
Fotos: Die Puricelli-Kapelle auf dem Bad Kreuznacher Hauptfriedhof von innen und außen. Fotos: Markus Foos