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Zusätzlicher Wohnraum im Bestand: Neue Chancen für Bauherren und Investoren


Die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum kann einen positiven Beitrag zur Entspannung auf dem Wohnungsmarkt leisten. Vor allem in innerstädtischen Gebieten bietet dies zahlreiche Vorteile: darunter eine Reduzierung des Individualverkehrs durch die Nähe zum öffentlichen Nahverkehr, eine Belebung der Innenstadt, sowie eine Verbesserung des allgemeinen baulichen Zustands durch Investitionen.

Um die bestehenden Potenziale voll auszuschöpfen, zeigt das Stadtbauamt folgende Möglichkeiten auf. Es ermutigt Bauherren und Investoren, davon Gebrauch zu machen:

a) Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans gemäß § 31 Abs. 3 BauGB:

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Vorhaben der Bauherren und Investoren von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus befreit werden. Dies eröffnet neue Chancen für die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, insbesondere in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt.

b) Kein Nachweis erforderlicher Abstandsflächen bei Ausbau oder Nutzungsänderung gemäß § 8 Abs. 12 LBauO:

In Gebieten, die überwiegend dem Wohnen dienen und eine erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen, kann bei Ausbau oder Änderung der Nutzung auf den Nachweis erforderlicher Abstandsflächen verzichtet werden. Dadurch wird die Schaffung von Wohnraum erleichtert, ohne die äußere Gestalt des Gebäudes wesentlich zu verändern.

c) Verzicht auf notwendige Stellplätze gemäß § 47 Abs. 2 Satz 2 LBauO:

Unter bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel bei der Schaffung von Wohnraum durch Wohnungsteilung oder Ausbau des Dachgeschosses, kann auf die Herstellung von Stellplätzen verzichtet werden, wenn diese auf dem Grundstück nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist.

Wichtig ist zu betonen, dass für Befreiungen in der Regel Kompensationen erforderlich sind, um eine positive Ermessensausübung zu erleichtern.


Symbolfoto: Immobilie, Pixybay.com

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