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ERgebnis des Treffens mit InnenminIster Ebling
Finanzierung des Stadtjugendamts: Land plant Gesetzesänderung
Ausgangspunkt war der Brandbrief der beiden Kommunen an das Land, in dem sie die durch den neuen Kommunalen Finanzausgleich entstandene Unterfinanzierung des städtischen Jugendamtes kritisierten. Laut Berechnung der Kommunen fehlen durch die Sonderstellung als Jugendamt einer großen kreisangehörigen Stadt auf kommunaler Ebene in Stadt- und Kreiskasse insgesamt jährlich ca. 10 Millionen Euro im Jahr.
Innenminister Ebling sowie eine Vertreterin des Familienministeriums erklärten nun gegenüber Landrätin Dickes, Oberbürgermeister Letz und Bürgermeister Blechschmidt, dass das Land eine Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) plant.
Demnach sollen die finanziellen Aufwendungen für Kinder des städtischen Jugendamtes künftig genauso wie die der Kinder des Kreisjugendamtes erfasst und zu einem großen Teil vom Land erstattet werden. Sollte dieses Gesetz so kommen, wäre damit nach einer ersten Einschätzung die durch den neuen KFA entstandene Benachteiligung wieder aufgehoben.
Darüber hinaus soll im Gesetz ein Optionsrecht aufgenommen werden, das klar regelt, wie eine Abgabe des städtischen Jugendamtes vollzogen werden könnte. Die genauen Folgen einer solchen Änderung können jedoch erst dann abschließend bewertet werden, wenn das Land den Gesetzentwurf vorlegt.
Text: Kreisverwaltung Bad Kreuznach; Archivfoto: Das Verwaltungsgebäude Wilhelmstraße, Sitz des Amts für Kinder und Jugend