Neben dem Genderstern sollen in Texten der Verwaltung auch weitere Schreibweisen nicht gebraucht werden, die durch das amtliche Regelwerk des Rats für die deutsche Rechtschreibung nicht abgedeckt sind. Dazu zählen das Binnen-I („WählerInnen“), der Gender-Gap („Wähler_innen“), der Gender-Doppelpunkt („Wähler:innen“) oder der Schrägstrich ohne Ergänzungsstrich („Wähler/innen“).
„Die Stadtverwaltung Bad Kreuznach hat sich intensiv mit der geschlechtergerechten Sprache befasst. Mit der nun umgesetzten Regelung möchten wir unsere Korrespondenz vereinheitlichen und eine möglichst klare und leicht verständliche Sprache ausdrücken. Es soll nicht das Ziel sein, Geschlechtsidentitäten auszuschließen. Wir setzen uns als Stadt auch weiterhin für Diversität und Inklusion ein“, informiert Oberbürgermeister Letz.
Symbolbild: Die Stadt Bad Kreuznach wird in ihrem Schriftverkehr nur noch feminine und maskuline Formen verwenden.