Der Fleeschworscht-Dunnerschdaach entstand aus dem Verhalten einzelner Bürgerinnen und Bürger, sich am Tag vor der Eröffnung des Jahrmarkts die Geschäfte und Attraktionen anzuschauen und vielleicht auch um zu entscheiden, welche Geschäfte und Attraktionen man besuchen will. Später wurde der Tag um „Weck, Worscht und Woi“ erweitert. Auch dieses Jahr wird der Fleeschworscht-Dunnerschdaach im Weingarten von Rolf Lichtenberg und in den gastronomischen Bereichen rings um die Pfingstwiese gefeiert werden können.
Kommen zum Fleeschworscht Dunnerschdaach viele Menschen auf das Festgelände, muss für die Sicherheit gesorgt werden. Dafür entstehen erhebliche Kosten, die nicht über Standgebühren der Schausteller abgerechnet werden dürfen. „Die Zusatzkosten für Sicherheit und zusätzliche Leistungen wie die Bereitstellung von Toilettenanlagen, die Abfallentsorgung und die Platzreinigung belaufen sich nach Schätzungen zwischen 25.000 und 30.000 Euro“, erläutert Markus Schlosser. Das Defizit lag beim Jahrmarkt vor Corona 2019 bereits bei rund 100.000 Euro. Für das erste Jahr nach Corona 2022 sind noch Abrechnungen offen. Auch hier wird ein erhebliches Defizit entstehen.
Die Initiative „Rettet unseren Fleeschworscht-Dunnersdaach“, die Spenden für dessen Erhalt einwirbt, wird von der Stadt Bad Kreuznach positiv bewertet. „Wir begrüßen es grundsätzlich, wenn sich Bürgerinnen und Bürger engagieren und für die Belange und das Wohl der Stadtgesellschaft einsetzen“, so Letz. Die nicht mit der Verwaltung abgestimmte Möglichkeit der Überweisungen auf das Stadtkonto hat die Initiative inzwischen auf Wunsch des Oberbürgermeisters eingestellt.
Grundsätzlich darf die Stadt nach § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung Spenden oder Schenkungen annehmen. Eine Person oder Initiative ist nicht gehalten bzw. verpflichtet, vorher nach einer Genehmigung zu fragen, wenn sie eine Geldspende/Schenkung auf das städtische Konto überweisen möchte. Mit dem Eingang der Geldspende auf dem Konto geht nicht einher, dass dieses Geld auch als Spende von der Stadt angenommen wird. Im weiteren Verfahren würde der Finanzausschuss (§ 4 Abs. 7 Hauptsatzung) entscheiden, ob die Stadt die Spende annimmt.
Archivfoto: Luftaufnahme des Bad Kreuznacher Jahrmarkts. © Nahecoper / Kreuznacher Stadtwerke