Dabei wurden rund 800 nicht verkaufsfähige E-Zigaretten samt Zubehör sichergestellt; außerdem mehrere Dosen Shisha-Tabak und eine große Menge an Kautabak. Tabakprodukte zum oralen Verzehr in den Verkehr zu bringen, ist nach dem Tabakerzeugnisgesetz (§ 11 TabakerzG) verboten. Die Beamten zogen darüber hinaus eine nicht geringe Menge an unverzollten Zigaretten aus dem Verkehr. Die sichergestellten Gegenstände werden dem Zoll zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens übergeben.
Bereits im Vorfeld der Großkontrolle hatte der Vollzugdienst in Geschäften den verbotenen Verkauf von E-Zigaretten an Minderjährige festgestellt. Ebenfalls wurden bei einer zurückliegenden Überprüfung in einem Geschäft rund 300 E-Zigaretten sowie Zubehör zum Auffüllen sichergestellt. Diese waren nicht mit einer Steuerbanderole versehen und enthielten bis zu 10.000 „Züge“ – zugelassen sind maximal 600 bis 800 „Züge“. Wegen des Verdachts des Steuerbetrugs hat der Vollzug die sichergestellten Gegenstände an das Hauptzollamt Koblenz übergeben.
„Dies waren die Anlässe, die zu der größer angesetzten Kontrollmaßnahme der Kioske und weiterer Geschäfte führten, um diese genauer zu überprüfen“, erläutert Ordnungsdezernent Markus Schlosser.
In Bad Kreuznach gibt es rund 35 „Kioske“, die unter anderem E-Zigaretten, Handyzubehör und andere kiosktypische Waren vertreiben.
Foto: Die durch den Kommunalen Vollzug sichergestellten Tabakwaren und Shisha-Bedarf