Mehr Sicherheit für Fußgänger

Präsenz des Vollzugs in der Innenstadt durch Zivilstreife verstärkt


Hintergrund der Maßnahme: Oft wird die Fußgängerzone auch durch Fahrrad- und E-Scooter-Fahrer genutzt. Während es in einigen Bereichen keine zeitlichen Beschränkungen gibt, darf der stark frequentierte Abschnitt der Mannheimer Straße vom Kornmarkt bis zur Salinenstraße sowie der Kreuzstraße zwischen Turmstraße und Bourger Platz zwischen 9 und 19 Uhr nicht von diesen befahren werden. Wer trotzdem tagsüber mit seinem Rad oder Elektroroller dort unterwegs ist, gefährdet in hohem Maß die Sicherheit der Fußgänger und begeht eine Ordnungswidrigkeit.


Übersichtsplan Radfahren in den Fußgängerzonen von Bad Kreuznach


Die Zivilstreife des Vollzugs legt daher bei ihren Kontrollen ein besonderes Augenmerk auf das widerrechtliche Befahren der Fußgängerzone durch E-Scooter und Fahrräder. An drei aufeinanderfolgenden Tagen wurden 22 Fahrradfahrer und fünf E-Scooter-Fahrer gebührenpflichtig verwarnt – für Radfahrer fallen 25 Euro Geldbuße an, für Fahrer von Elektrorollern 50 Euro. Das Ordnungsamt wird weiterhin Zivilstreifen durchführen.


Foto ganz oben: In der Mannheimer Straße zwischen Kornmarkt und Salinenstraße dürfen Radfahrer nur zwischen 19 und 9 Uhr fahren. Darauf weisen Schilder hin.

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