Appell zu rechtskonformem Verhalten 

Verbotsverfügung zu „Spaziergängen“ gilt auch für kommenden Montag


Zu den am Montag festgestellten Verstößen gegen die Verbotsverfügung wurden bereits in dieser Woche in allen 77 Fällen Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. Nach einer kurzen, aber angemessenen Anhörungszeit werden die Bußgeldbescheide in einer Höhe von bis zu 500 Euro zugestellt. Für nächsten Montag wird wieder mit Teilnehmern an der untersagten Versammlung gerechnet. Bis heute ist kein Antrag aus der Gruppe der „Spaziergänger“ auf eine Versammlung bei der Versammlungsbehörde eingegangen.

„Ich wiederhole daher meinen dringenden Appell, sich nicht an der Versammlung ,Spaziergang gegen die Corona-Schutzmaßnahmen‘ zu beteiligen. Die nach wie vor sehr hohe Anzahl an Neuinfektionen im Landkreis, besonders in der Stadt Bad Kreuznach, lassen nur angemeldete Versammlungen zu, deren Teilnehmer sich an die Auflagen hinsichtlich Maskengebot und Abstand halten“, betont Schlosser.


Archivfoto: Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung im Brückes 2-8.

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