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Beantragung der Zufahrtsberechtigung beim Ordnungsamt
Poller in Kurhausstraße geht Anfang November in Betrieb
Die Bewohner der Nahebrücke, der Klappergasse und die Inhaber einer Zufahrtsberechtigung für die historische Neustadt werden durch die Stadtverwaltung mit einem Schreiben informiert.
Die übrigen betroffenen Anwohner müssen die Berechtigung beim Ordnungsamt, Abteilung Verkehr, E-Mail ordnungsamt@bad-kreuznach.de beantragen. Nach erfolgreichem Antrag erhalten sie eine Zufahrtskarte durch die Abteilung Tiefbau und Grünflächen des Stadtbauamts.
Der Poller lässt sich mit einer elektronischen Zugangskarte absenken. Die Ausfahrt ist automatisch per Sensor ohne Karte möglich. Die Polleranlage ist werktags zwischen 6 und 10 Uhr für den Lieferverkehr geöffnet. Eine Notzufahrt für die Einsatzkräfte ist jederzeit gewährleistet.
Foto: Der versenkbare Poller in der Kurhausstraße.