Projekt für  761.000 Euro eingweiht

Neue Fußgängerbrücke sichert Erreichbarkeit der Kläranlage bei Hochwasser und rund um die Uhr


Die 138 Meter lange und 1,2 Meter breite Fußgängerbrücke verbindet die Kläranlage in Bad Kreuznach auf kürzestem Weg mit der Gensinger Straße. Die Lauffläche der in grüner Farbe gestrichenen Stahlkonstruktion befindet sich in 2,3 bis 3,9 Metern Höhe – hoch genug, um auch bei überflutetem Gelände jederzeit zum Klärwerk hin- und zurück zu gelangen. Durch eine im Geländer angebrachte Beleuchtung lässt sich die Brücke auch sicher im Dunkeln nutzen.

Die Brückenteile wurden durch einen Schwerlastkran vor Ort montiert.

Gebaut wurde der Hochwassersteg von der Firma Rohr- und Metallbau Busch aus Osterwald in Niedersachsen. Diese hatten das günstigste Angebot abgegeben. Die Brücke wurde im Werk Osterwald vormontiert und in fünf rund 28 Meter langen Abschnitten mit einem Sondertransport nach Bad Kreuznach gefahren. Hier wurden die Brückenträger im Oktober 2020 mit einem Schwerlastkran auf die Betonpfeiler und Widerlager gehoben und fixiert. Das Bad Kreuznacher Bauunternehmen Gerharz hatte diese zuvor schonend im Überflutungsgebiet errichtet. Die Bauzeit der Brücke betrug 16 Wochen. Die Gesamtkosten in Höhe von rund 761.000 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) werden aus den Abwassergebühren finanziert.

Werk im Stör- oder Schadensfall jetzt immer erreichbar

Bürgermeister Wolfgang Heinrich freut sich über den erfolgreichen Abschluss der Baumaßnahme: „Der neue Hochwassersteg wurde bereits am 4. Februar bei einem Pegel von 5,25 Meter genutzt, verbessert somit deutlich das Arbeitsumfeld der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und gewährleistet zu jeder Zeit die Erreichbarkeit und den Betrieb unseres Klärwerks.“

Beim Hochwasser im Febraur 2021 (Pegel: 5,25 Meter) kam die neue Brücke bereits zum Einsatz.

*Die Notwendigkeit der Erreichbarkeit rund um die Uhr ergibt sich aus der Größe der Kläranlage. Die Betriebserlaubnis der Aufsichtsbehörde richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, die zum Beispiel verlangen, dass im Stör- und Schadensfall unverzüglich alle Maßnahmen zu ergreifen sind, die notwendig und geeignet sind, Schaden abzuwenden oder zu mindern. Auch die Eigenkontrollverordnung gibt für die Größenklasse 5 vor, täglich Analysen des Abwassers vorzunehmen. Diese Vorgaben konnten in der Vergangenheit bei Hochwasser nicht erfüllt werden, da der eingesetzte Helikopter nur im Sichtflug fliegen darf, so dass Einsätze in der Dunkelheit und bei schlechtem Wetter nicht möglich waren.


Foto ganz oben: Stellten den neuen Fußgängersteg zur Bad Kreuznacher Kläranlage vor, v.l.: Projektleiter Thomas Busch, Bürgermeister Wolfgang Heinrich und Rainer Gerlach, technischer Leiter der Abwasserbeseitigungseinrichtung.

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