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Zuweisung bewilligt
Stadt erhält vom Land 623.000 Euro für Jahresverluste Abwasserbetrieb
Grundlage der Zuweisung ist das „Landesgesetz zur Änderung des Zweiten Landesgesetzes über den freiwilligen Zusammenschluss der Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg“, das der Landtag in seiner Sitzung am 15. Dezember beschlossen hat und das am 22. Dezember in Kraft getreten ist. Das Schreiben aus dem Innenministerium ging jetzt Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer zu und ist zudem nachrichtlich an die Bürgermeister der betroffenen Verbandsgemeinden Bad Kreuznach und Rüdesheim gerichtet.
„Ich bedanke mich beim Land Rheinland-Pfalz, das die uns zugesagte Zuweisung durch das erlassene Änderungsgesetz schnell bewilligt hat“, freut sich Kaster-Meurer über die Ausgleichszahlung aus Mainz. Der Betrag werde kurzfristig auf das Konto der Stadt Bad Kreuznach überwiesen, heißt es in dem Schreiben. Mit der Gewährung der Zuweisung sieht das Land die Umsetzung des Paragrafen 5 (Ausgleich von Differenzbeträgen) der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt und der VG Bad Münster vom 24. Juni 2014 als erledigt an.
Zum Hintergrund
Die Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg wurde zum 1. Juli 2014 aus der gleichnamigen Verbandsgemeinde ausgegliedert und aufgelöst und ihr Gebiet in die Stadt Bad Kreuznach eingegliedert. Die Ortsgemeinden der ehemaligen VG Bad Münster – Altenbamberg, Duchroth, Feilbingert, Hallgarten, Hochstätten, Niederhausen, Norheim, Oberhausen und Traisen – wurden jedoch erst zum 1. Januar 2017 in die Verbandsgemeinden Bad Kreuznach beziehungswiese Rüdesheim eingegliedert und damit die Gebietsänderung abgeschlossen.
Gemäß der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Bad Kreuznach und der VG Bad Münster übernahm der städtische Abwasserbetrieb vom 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2016 die Abwasserentsorgung im Gebiet der neun Ortsgemeinden. Die damit entstandenen Jahresverluste in Höhe von 623.000 Euro wurden nun durch die Ausgleichszahlung des Landes beglichen.
Archivfoto (2020): Schild der Abwasserbeseitigungseinrichtung der Stadt Bad Kreuznach an der Lindenmühle