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Richtschnur für Mieter und Vermieter
Neuer Mietspiegel der Stadt vorgestellt: Mietrechner online auf Stadthomepage
„Dank seiner umfangreichen Datengrundlage ist der neue Mietspiegel eine verlässliche und aussagekräftige Richtschnur für Vermieter und Mieter in Bad Kreuznach“, sagte Beigeordneter Markus Schlosser bei der Vorstellung im Brauwerk. Schlosser dankte den beteiligten Akteuren für das erfolgreich abgeschlossene gemeinsame Projekt, hinter dem viel Fließarbeit stehe.
Der neue Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Wohnungen in Bad Kreuznach. Mieter und Vermieter erhalten eine Übersicht über die ortsübliche Nettokaltmiete für eine Wohnung mit bestimmten, wertbeeinflussenden Merkmalen (zum Beispiel Baujahr, Größe, Ausstattung und Lage). Mit dem Mitrechner lässt sich bequem für jede beliebige Wohneinheit in der Stadt eine Vergleichsmiete pro Quadratmeter berechnen. Angegeben ist dabei die Miete für reinen Wohnraum ohne Betriebs- und Verbrauchskosten. Auch Garage, Stellplatz oder eine Möblierung durch den Vermieter bleiben unberücksichtigt.
6,54 Euro/m² beträgt die gewichtete Durchschnittsmiete
Um die Differenz der verschiedenen Wohnungen zu betrachten, ist lediglich ein individueller Mittelwert der Miete ausgegeben sowie eine Preisspanne, innerhalb der sich die ortsübliche Vergleichsmiete bewegt. Die gewichtete Durchschnittsmiete pro Quadratmeter über alle Objekte liegt in Bad Kreuznach bei 6,54 Euro.
Grundlage für die aktualisierten Schätzwerte des Mietspiegels war eine umfassende Haushaltsbefragung im Jahr 2019. Im Betrachtungszeitraum 1. Juni 2015 bis 31. Mai 2019 wurden Vermieter und Mieter in Bad Kreuznach mittels Erhebungsbögen beteiligt. Berücksichtigt wurden nur Mietverhältnisse, deren Mieten in diesem Zeitraum neu abgeschlossen oder geändert wurden. Insgesamt flossen rund 1140 bereinigte Datensätze in die Auswertung ein.
Um eine möglichst große Akzeptanz des neuen Mietspiegels zu erreichen, war neben den beiden Interessenverbänden ein Expertengremium involviert, bestehend aus dem Vorsitzenden des Gutachterausschusses des Vermessungs- und Katasteramts Rheinhessen-Nahe, dem öffentlich bestellten Sachverständigen für Immobilienbewertung, Michael Barz, Vertretern der Gewobau, des Bauvereins Bad Kreuznach und der Sparkasse Rhein-Nahe-Hunsrück sowie dem Fachanwalt für Immobilienrecht Dr. Helmut Martin.
Mietspiegel erscheint im Juli auch in gedruckter Form
Der Mietspiegel kann als Grundlage von gesetzlichen Mieterhöhungsverfahren angewendet werden, dient als Orientierungshilfe bei Neuabschluss von Mietverträgen sowie als Schutz für Mieter. Er wird häufig bei strittigen Verfahren (Mietwucher und Mietpreisüberhöhung) als Anhaltspunkt für die Gerichte verwendet und dient zudem als valide Basis für eine künftige indexbasierte Anpassung.
Der Mietspiegelrechner findet sich mit weiteren Informationen hier. Dort steht auch ein Formular zum Download für die manuelle Berechnung zur Verfügung. Der Mietspiegel erscheint außerdem am 1. Juli in gedruckter Form.
Mehr Infos und Kontakt: Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, Viktoriastraße 13, Telefon 0671/800-731; Miet- und Pachtverein e. V., Gustav-Pfarrius-Straße 1-3, Telefon 0671/67948, www.mieterverein-bad-kreuznach.de; Haus & Grund e.V., Schlossstraße 9, Telefon 0671/32020, www.haus-und-grund-bad-kreuznach.de.
Foto: Freuen sich über den neuen Mietspiegel für die Stadt, v. l.: Dr. Michael Frank (Vorsitzender Haus & Grund Bad Kreuznach), Michael Fluhr (Leiter Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften), Beigeordneter Markus Schlosser, Uwe Neumann (Sachbearbeiter Mietspiegel) und Paul Trauth (Vertreter Miet- und Pachtverein Bad Kreuznach).