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DuldunG Beabsichtigt
Eisbahn sollte unter Auflagen in Betrieb gehen: Betreiber erscheint am Freitag nicht zu Termin
Entsprechend der Duldungsverfügung sollte die Eisbahn unter verschiedenen Auflagen bis 29. März in Betrieb gehen, dazu gehören:
- Öffnung montags bis samstags, 11 bis 21 Uhr, und sonntags, 11 bis 13 Uhr sowie 15 bis 19 Uhr
- Maximal 60 Personen gleichzeitig auf der Bahn
- Lediglich leise Hintergrundmusik und keine Moderation
- Keine besonderen Events, wie etwa Eishockeyspiele, Eis-Disco oder Eisstockschießen
- Keine lauten Instrumente wie zum Beispiel Fanfahren oder Trillerpfeifen durch die Besucher
Mit dieser Duldung wollte die Stadtverwaltung dem entsprechenden Antrag von Schnorrenberger vom 27. Dezember überwiegend entsprechen.
Der eingereichte Bauantrag war aus folgenden Gründen nicht vollständig, abschließend prüf- oder gar genehmigungsfähig:
- Überschreitung der Lärmschutzwerte an allen Nutzungstagen
- Kein Nachweis einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (ohne Zulassung darf auch niemand ein Auto fahren)
- Keine rausreichenden Stellplätz auf dem Grundstück
- Keine Planunterlagen
- Keine ausreichenden Betriebsbeschreibungen zur Gesamtveranstaltung
- Angaben des Antrags weichen teils vom aufgebauten Zustand ab
Auch die SGD Nord konnte wegen der nicht ausreichenden Unterlagen und der Lärmschutzüberschreitung keine abschließende Stellungnahme zur Genehmigung der Anlage treffen. Aus den gleichen Gründen kann die Stadt die Eisbahn nicht genehmigen, sondern lediglich unter Abwägung aller Interessen auf Grundlage der eingereichten schallschutztechnischen Stellungnahme dulden.
Wie es nun mit der Eisbahn in dieser Saison weitergeht, ist aktuell offen.
Zum Hintergrund
Die Bauaufsicht wird in der Regel auf (Bau-)Antrag, bei offensichtlichen Verstößen oder bei Beschwerden tätig. Die Betreiber der Eislaufbahnen in der Stadt in den Saisons 2012/13 und 2013/14 legten eine „allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“ und die Baubücher mit den relevanten Auflagen vor. Beschwerden gab es von den Anwohnern damals keine.
Beschwerden über eine Eis-Disco und laute Sportevents bei der Eisbahn am Kaufland gingen nur in der Saison 2018/19 ein, die ohne die Stadt nicht geklärt werden konnten. Auch legte der Betreiber von „Meine Stadt Bad Kreuznach“ weder einen Nachweis noch eine Baugenehmigung vor. Die Eisbahn wurde bis Anfang Februar 2019 formell geduldet (und dennoch bis März weiterbetrieben), mit dem mehrfachen schriftlichen und mündlichen Hinweis, für die Saison 2019/20 einen Bauantrag zu stellen. Da Schnorrenberger dem im Laufe des Jahres nicht nachkam, stoppte die Stadt den Aufbau der Eislauffläche dann Anfang Dezember.
Foto: Die Eisbahn am Kaufland am Morgen des 10. Januar: Wie es weitergeht, ist derzeit wieder offen.