EisBahn

Bauaufsicht spricht Duldung aus – Anlage kann unter Auflagen in Betrieb gehen


Entsprechend der Duldungsverfügung kann die Eisbahn unter verschiedenen Auflagen bis 29. März in Betrieb gehen, dazu gehören:

  • Öffnung montags bis samstags, 11 bis 21 Uhr, und sonntags, 11 bis 13 Uhr sowie 15 bis 19 Uhr
  • Maximal 60 Personen gleichzeitig auf der Bahn
  • Lediglich leise Hintergrundmusik und keine Moderation
  • Keine besonderen Events, wie etwa Eishockeyspiele, Eis-Disco oder Eisstockschießen
  • Keine lauten Instrumente wie zum Beispiel Fanfahren oder Trillerpfeifen durch die Besucher

Für die nächste Wintersaison erwartet die Stadtverwaltung bis Ende des Sommers einen vollständigen und prüffähigen Bauantrag. Falls das Angebot angenommen wird, Unstimmigkeiten rechtzeitig zu klären, zu beraten und gegebenenfalls wichtige Details anzupassen, hofft die Verwaltung die Eisbahn einmal für die kommenden Jahre genehmigen zu können. Damit wiederholt die Stadt ihr Anliegen vom Januar 2019 und wünscht den Schlittschuhfreunden in dieser Saison viel Spaß.


Symboldfoto: Pixabay

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