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Sperrung des gebiets notwendig
Invasive Wasserpflanze wird beseitigt: SGD Nord informiert sich im Naturschutzgebiet „Am Grubenkopf“
„Um eine Ausbreitung zu verhindern und den Lebensraum für gefährdete heimische Arten zu erhalten, wird die Pflanze fachgerecht beseitigt. Die Kosten betragen rund 80.000 Euro und werden aus Landesmitteln finanziert. Hierzu ist eine Sperrung des Naturschutzgebietes notwendig. Diese wird voraussichtlich von August 2020 bis Februar 2021 andauern. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis, dass das Gebiet während dieser Zeit nicht betreten werden darf“, so Morsblech.
Die betroffenen Gewässer sollen trockengelegt werden, um der invasiven Wasserpflanze ihren Lebensraum zu entziehen. Denn bei einer bloßen Entfernung können selbst kleinste zurückbleibende Pflanzenteile wieder auskeimen. Zuvor werden gefährdete Wasserpflanzen und -tiere geborgen und umgesiedelt. Zur Information wird ein Hinweisschild zur Umsetzung der Maßnahme am Zugang des Naturschutzgebietes angebracht. Aquarianer und Teichbesitzer sind aufgerufen, das Verbot, gebietsfremde Tiere, Pflanzen oder vermehrungsfähige Pflanzenteile einzubringen, unbedingt zu beachten.
Die Wasserpflanze stammt aus den USA und Südamerika
Die Karolina-Haarnixe ist eine mehrjährige Aquarienpflanze und stammt ursprünglich aus dem Osten der USA und Teilen Südamerikas. Seit August 2016 wird sie als invasive gebietsfremde Pflanzenart gelistet. Durch ihre Widerstandsfähigkeit und ihr starkes Wachstum bedroht sie die heimische Biodiversität. In anderen Ländern konnte sie sich auch schon außerhalb von Aquarien und Gartenteichen stark im Freiland ausbreiten, wie beispielsweise in China und Japan.
Neben der Gefährdung der Biodiversität bereitet sie auch große ökonomische Probleme. Dominate Bestände können die Schiff- und Bootsfahrt beeinträchtigen und die Erholungsnutzung der Gewässer durch Badegäste oder Angler stark einschränken. Zudem kann sie Wasserleitungen und -reservoirs verstopfen und lässt so die Kosten für die Trinkwasseraufbereitung stark ansteigen. Auch in verschiedenen europäischen Ländern wurden wildwachsende Vorkommen festgestellt wie beispielsweise in Österreich, den Niederlanden und Belgien.
Gebietsfremde Arten gefährden biologische Vielfalt
Die Ausbreitung gebietsfremder Arten ist eine Ursache für den zunehmenden Schwund der biologischen Vielfalt. Um dieser Entwicklung zu begegnen, hat die Europäische Union im Jahr 2015 die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten erlassen. Zentrales Element der Verordnung ist eine Liste von gebietsfremden invasiven Tier- und Pflanzenarten („Unionsliste“), für die die Vorgaben der EU-Verordnung in allen Mitgliedstaaten gelten. Die Karolina-Haarnixe fällt unter diese Verordnung. Bei einem Nachweis muss das Vorkommen der Pflanzenart an die EU gemeldet, ein Konzept zur Beseitigung erstellt und das Vorkommen beseitigt werden.
Foto, v.l.: Daniel Hoffmann (Befischung), Michael Fluhr (Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, Stadt Bad Kreuznach), Andrea Silvestri (2. Kreisbeigeordnete), Ralph Barme (Forstrevier Nahe), Vera Schmidt (Landesamt für Umwelt), Sabrina Ockenfels, Dr. Roland Pietsch (beide SGD Nord), Nicole Morsblech (Vizepräsidentin SGD Nord), Rudolf Twelbeck (Ökologische Baubegleitung).
Text und Foto: Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord