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Aus zwei macht eins
Heilbadprädikat: Gemeinsames Kurgebiet Bad Kreuznach – Bad Münster am Stein-Ebernburg
Staatsminister Dr. Volker Wissing teilte der Oberbürgermeisterin am 25. März mit: „In Übereinstimmung mit dem Fachausschuss für die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten verleihe ich der Stadt Bad Kreuznach mit dem Stadtteil Bad Münster am Stein-Ebernburg mit der beiliegenden Urkunde die staatliche Anerkennung als ‚Heilbad‘.“ Die beiden Kurorte waren bisher unabhängig voneinander als Mineralheilbäder anerkannt. Bad Kreuznach war seit 2014 die einzige Stadt, die gleich zwei staatlich anerkannte Kurorte - mit der gleichen Artbezeichnung - in ihrer Gemarkung aufwies.
„Diese Doppelstruktur war natürlich der Geschichte geschuldet“, erläutern der für Kur und Tourismus zuständige Bürgermeister Wolfgang Heinrich und GuT- Geschäftsführer Dr. Michael Vesper. Beide Orte blickten auf eine lange Tradition als Heilbad zurück. Nun wurden die beide Kurgebiete zu einer Einheit zusammengeführt und ein gemeinsames Kurgebiet vom Kauzenberg bis zum Kurpark Bad Münster am Stein-Ebernburg ausgewiesen – so wie es auch schon der Masterplan Salinental vor zehn Jahren vorsah. Mit dem Salinental als verbindender Mitte soll ein gemeinsames Kurgebiet weiterentwickelt werden.
Das Kurortegesetz Rheinland-Pfalz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren der staatlichen Anerkennung und Überprüfung von Kurorten durch die Landesregierung.
Kurortegesetz: Diese Voraussetzungen gilt es zu erfüllen und regelmäßig nachzuweisen:
- Ein natürliches, zur Heilung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten geeignetes Kurmittel des Bodens muss vorhanden sein. Das sind die Heilquellen in beiden Kurorten.
- Ein gesundheitsförderndes Klima und ausreichende Luftqualität muss mit Messungen und Gutachten nachgewiesen werden. Diese Gutachten mussten mit Langzeitmessreihen für das neue gemeinsame Kurgebiet erstellt werden, was allein zwei Jahre in Anspruch nahm.
- Verschiedenartige, leistungsfähige Einrichtungen zur Abgabe und therapeutischen Anwendung der Kurmittel mit angemessener kurärztlicher und pflegerischer Betreuung müssen im Kurort vorgehalten werden. Das war seit 2015 in Bad Münster am Stein-Ebernburg nicht mehr der Fall, so dass die Voraussetzungen für die separate Anerkennung als Kurort nicht mehr gegeben waren. Ein Zentrum für balneologische Therapie wird in der Stadt nur noch im Crucenia Gesundheitszentrum in Verbindung zusammen mit dem Thermalbad betrieben.
- Zudem müssen leistungsfähige Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes vorhanden sein und die Stadt muss einen dem Kurort entsprechenden Ortscharakter durch Planungsrecht absichern.
„Die Nachweispflichten der Begriffsbestimmungen für Heilbäder und Kurorte legen den betroffenen Orten gewichtige Verpflichtungen auf. Es ist gut, dass wir sowohl was Gutachten zur Luftqualität aber auch den Betrieb des Therapiezentrums betrifft, nun nicht mehr zweigleisig fahren müssen, aber doch die hohe Qualität sicherstellen, die von einem Kurort erwartet werden muss“, betont Bürgermeister Wolfgang Heinrich. „Der Vorteil eines gemeinsamen Kurgebietes besteht auch darin, dass nun nicht mehr der gesamte Forderungskatalog zweimal erfüllt werden muss, sondern auf eine Gesamtstruktur bezogen wird“, betont Vesper.
Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer hebt hervor, dass die Zusammenführung der Heilbadanerkennung mehr ist als ein Verwaltungsakt: „Die Fusion der beiden Orte fordert überall Detailarbeit, die oft unauffällig erfolgt. Doch dahinter steckt ein wesentliches Ziel: Wir werden den für Tourismus, Kur und Naherholung so wichtigen Bereich von Kurpark zu Kurpark mit dem Salinental in der Mitte so fördern und entwickeln, dass er in seiner Funktion nachhaltig gestärkt wird. Dabei verfolgen wir eine Politik der kleinen und großen Schritte“.
Auch das Ministerium bekräftigt, dass man mit der staatlichen Anerkennung die Hoffnung verknüpfe, „dass das touristische Engagement der Stadt Bad Kreuznach mit dem Stadtteil Bad Münster am Stein-Ebernburg fortgeführt wird sowie neue Impulse für den Gesundheitsstandort geschaffen werden“.
Ein Blick zurück in die Geschichte der beiden Kurorte
Nachdem sich die beiden Kurorte im 19. Jahrhundert eigenständig zu erfolgreichen Kurorten entwickelt hatten, sicherte sich Bad Münster am Stein im Oktober 1905 als erstes den begehrten Bad-Titel. Dabei handelt es sich aber lediglich um die Anerkennung der Namensänderung. Auf das Recht, diesen Namenszusatz zu tragen, mussten die Kreuznacher dann nach zuvor abschlägig beschiedenem Antrag (es fehle die Verwechslungsgefahr des Namens) bis 1924 warten. Maßgebliche Instanz war in beiden Fällen das Reichspostministerium.
Eine staatliche Anerkennung mit der Anwendung und Prüfung von Qualitätskriterien gibt es in Rheinland-Pfalz seit dem Erlass des Kurortegesetzes im Jahr 1978. Da wurden die alten Kurorte erst mal pauschal anerkannt, mussten sich aber in der Folge dem Nachweisverfahren – etwa bei den Luft- und Klimagutachten – unterziehen. Im Vorfeld dieser Neuregelung forschten beide Kurorte nach Anerkennungs- oder Verleihungsurkunden – ohne fündig zu werden.
Auch nach der Rechtslage des 2016 geänderten Kurortegesetzes ist die Namensfrage von der tatsächlichen Qualität des Angebots und der staatlichen Anerkennung zumindest bei den Traditionskurorten getrennt. Wer die staatliche Anerkennung verliert – meist durch freiwilligen Verzicht – kann den Namenszusatz dennoch behalten. Im Fall von Bad Münster am Stein-Ebernburg war diese Regelung schon ein Bestandteil des Gebietsänderungsvertrages, der die Stadt zum Stadtteil machte.
Foto ganz oben: Das Salinental verbindet das Heilbad Bad Kreuznach mit dem Stadtteil Bad Münster am Stein-Ebernburg.
Text und Panorama-Foto: Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH