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Wahl
18 zugelassene Kandidaten für Wahl des Beirats für Migration und Integration am 27. Oktober
Für das Gremium kandidieren folgende Personen (alphabetisch, alle Einzelbewerber):
- Ali, Berivan, Ausländerin
- Ayash, Sahar, Ausländerin
- Bauer, Annette, Bürgerin
- Behmanesh, Osra, eingebürgert
- Berisha, Adelina, Ausländerin
- Bilal, Badreddin, Ausländer
- Daoud, Zillan, eingebürgert
- De Sousa Olivera, Ausländerin
- Eleyow, Ghandi, eingebürgert
- Evisen, Ilgin Seren, eingebürgert
- Ghafori, Sahar, Ausländerin
- Gugenheimer, Veronika, Ausländerin
- Hassani, Hevein, Ausländerin
- Holderried, Aldona, Ausländerin
- Jung, Reinhard, Bürger
- Keles, Gülay, Ausländerin
- Lima Cavalcanti, Wesley, Ausländer
- Simon, Micheale, Ausländer
Wahlberechtigt sind alle mindestens seit dem 27. Juli in Bad Kreuznach gemeldeten ausländischen Einwohner*innen sowie Staatenlose, Spätaussiedler, eingebürgerte Einwohner*innen mit doppelter Staatsangehörigkeit sowie Kinder der genannten Wahlberechtigten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dazu gehören also auch Menschen mit Asyl- und Fluchtgeschichte.
Briefwahl
Die Briefwahlunterlagen werden frühestens am 27. September versandt. Da nicht alle Wahlberechtigten über die Einwohnermeldedaten erfassbar sind, können diese nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen und damit angeschrieben werden. Das betrifft vor allem Spätaussiedler, Eingebürgerte, Doppelstaatler, Kinder von Wahlberechtigten und EU-Bürger. Diese können bis 6. Oktober beim jeweiligen Wahlamt einmalig einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Wer keine Unterlagen erhalten hat, jedoch glaubt, wahlberechtigt zu sein und wählen möchte, wendet sich an die Stadtverwaltung, Wahlamt, Hochstraße 48.
Wahl bei der Kreisverwaltung
Am 27. Oktober kann bei der Kreisverwaltung, Salinenstraße 47, von 14 bis 18 Uhr unter Vorlage des Wahlscheines oder dem Nachweis der Wahlberechtigung auch persönlich gewählt werden. Der Nachweis erfolgt je nach Status durch Vorlage einer Meldebescheinigung, Einbürgerungsurkunde oder Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 oder 2 Bundesvertriebenengesetz. Der Wähler hat im Zweifel seine Identität nachzuweisen.
Es dürfen höchstens zehn Personen gewählt werden. Stimmhäufung („kumulieren“) ist nicht zugelassen. Bewerber können auch gestrichen und durch andere wählbare Personen ersetzt werden.
Weitere Infos zur Wahl gibt es unter www.beiratswahlen.agarp.de, hier auf der Stadthomepage und auf der Internetseite des Kreises www.kreis-badkreuznach.de.