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Demnächst im Haus der Stadtgeschichte (49)
„… für stifft und Rittermäßig Erkandt und angenohmen“: Ein Attestat für vier Adelsfamilien von 1717
Die 1717 in Worms ausgestellte Kopie eines Attestats ist Teil einer kleinen Sammlung des Stadtarchivs Bad Kreuznach. Darauf sind die Wappen der Adelsfamilien Hund von Saulheim, von Rodenstein, von Brandt und von Pelckhofen zu erkennen. Helm, Helmzier, Helmdecken, Schild sowie Helmkrone (Hundt von Saulheim/von Brand) und Kissen (von Rodenstein) wurden per Hand mit stark leuchtenden Tinkturen auf Hadernpapier aufgetragen. Die Farbgebung der Wappen, die sogenannte Tingierung, bringt den gewünschten Kontrastreichtum zum Ausdruck, der ursprünglich für ein schnelles Erkennen von heraldischen Zeichen notwendig war. Im Folgenden ist der Inhalt des Attestats wörtliche widergegeben:
Copia
Hund von Saulheimb Von Rodenstein Von Brandt Von Pelckhoffen
Wir Dechant und Capitul des hohen dhombstiffts Wormbs, Thun hiermit Kundt, und Attestiren, daß obstehende Vier geschlechter, Hundt Von Saulheimb, Von Rodenstein, Von Brandt, Von Pelckhoffen, in ihren farben, mit Schildt und Helmen bey Hießiger hohen Dhomkirchen probirt, und aufgeschwohren für stifft und Rittermäßig Erkandt und angenohmen worden, in urkundt Unßers hierbey getruckten gewöhnlichen Capituls Insigil Wormbs d.[en] 10t Septembris
1717.
L:S: Locus Sigillae
Ex. M[anda]dto
Burgh
Secr[etarius] manu propria
Quod haec copia vero suo originali concordet, attestor Johannes Henricus Hansen
Not. Caes. pub. et juratus manu propria
Jetzt noch im Stadtarchiv unter StAKH MS Adelsfamilien