- Politik und Verwaltung
- Politik (Stadtrat und Gremien)
- Stadtverwaltung
- Stadtteile, Städtepartnerschaften und Internationale Beziehungen
- Einrichtungen
- Standesamt
- Kommunaler Vollzugsdienst
- Wahlen
- Statistik
- Haus der Stadtgeschichte und Stadtarchiv
- Archiv Pressemitteilungen
- Tourismus, Kultur, Sport
- KulturViertel Bad Kreuznach Museen und Kunst
- Museum Schlosspark
- Museum für PuppentheaterKultur (PuK)
- Das PuK - Die museale Entdeckung für alle von 4 - 99
- Das aktuelle Veranstaltungsprogramm des PuK-Museums
- Kartenanfrage PuK
- Die Figuren aus dem Museum für PuppentheaterKultur stellten sich vor!
- Wissenswertes zur Puppentheatergeschichte Bad Kreuznachs
- Sammlungsbestände im Museum für PuppentheaterKultur
- Kindergeburtstag im PuK
- Museumspädagogische Angebote für Kinder im Museum für PuppentheaterKultur
- Förderverein PuK-Museum
- Vermietung im PuK
- Online-Shop Museum für PuppentheaterKultur
- Neuer Ausstellungsbereich im Museum für PuppentheaterKultur öffnet
- Museum Römerhalle
- Puricelli-Salon
- Online-Shop Schlossparkmuseum und Römerhalle
- Barrierefreie Museen
- Stadtbibliothek
- Kunst und Kultur
- Vereine & Ehrenamt
- Sport
- Gesundheit und Tourismus
- Stadtporträt
- Kino, lokale Medien
- Fastnacht
- KulturViertel Bad Kreuznach Museen und Kunst
- Familie, Bildung, Soziales
- Schulen
- Kindertagesstätten
- Kinder und Jugend
- Unterhaltsangelegenheiten, Elterngeld und Beurkundungen
- Soziale Dienste
- Pflegekinderdienst
- Spielplätze und Spielräume
- Jugendförderung
- JUGEND STÄRKEN im Quartier
- Netzwerkbüro - Kinderschutz - Frühe Hilfen
- 100 Jahre Jugendamt
- Plakat Kinder-Rechte kommt in den Stadtratsitzungssaal
- Erste „Legal Walls“ in Bad Kreuznach eingeweiht
- Qualitätsentwicklung im Diskurs: Städtische Kitas überprüfen eigene Qualität
- Archiv Jubiläums-Pressemeldungen
- Jugendamt ist Verwaltung...
- Jugendamt ist Politik...
- Jugendamt ist Gesellschaft...
- Geschichte Jugendamt
- Wir feiern...
- Erziehungs- und Familienberatungsstelle
- Integration
- Soziales
- Ehrenamtsbörse
- Seniorinnen und Senioren
- Menschen mit Behinderungen
- Kirchen
- Wirtschaft, Bauen, Wohnen
- Wirtschaftsförderung
- Stadtentwicklung und Umwelt
- Städtebauförderung
- Grundstücke, Bauen, Wohnen
- Baustellenkompass
- Ab 25. November: B 48 in Höhe Weyersstraße wechselseitig halbseitig gesperrt
- Abgängige Stützwand: Sperrung Gehweg in Höhe des Spielplatzes „Casinogarten“
- Deckensanierungsarbeiten in der Gensinger Straße
- Kanalarbeiten ab 4. November in der Berliner Straße
- Bauarbeiten in der Naheweinstraße starten am Montag
- Sparkasse übernimmt Sanierungsarbeiten am Turm der Wilhelmskirche
- Bauarbeiten in der Salinenstraße/Ecke Schlossstraße
- Städtische Gesellschaften
- Märkte
- Ausschreibungen und Auftragsvergabe
Weiterhin gesicherte Glasflaschenentsorgung im Stadtgebiet von Bad Kreuznach
Weiterhin gesicherte Glasflaschenentsorgung im Stadtgebiet von Bad Kreuznach
Der Vertrag zwischen der Stadt Bad Kreuznach und dem Landkreis Bad Kreuznach über die Stellflächen und die Reinigung der Glascontainerstandplätze wurde von der Stadt (Dezernat II, Bürgermeister Wolfgang Heinrich) zum 31. Dezember 2018 gekündigt. Die Standplätze der Glascontainer sind auf öffentlichen Verkehrsflächen (Bürgersteige, Parkbuchten) und sonstigen städtischen Liegenschaften eingerichtet.
Da eine vertragliche Regelung zum 1. Januar 2019 nicht mehr bestand, war Ordnungs- und Liegenschaftsdezernent Markus Schlosser zuständig für die Genehmigung der Standplätze.
„Leider entsorgen einige Personen ihre Abfälle widerrechtlich in der Stadt. Wenn kein Verursacher auf frischer Tat ertappt wird, muss leider die Allgemeinheit für die Kosten des Einsammelns und Entsorgens dieser Abfälle aufkommen“, sagt Schlosser.
Die Zuständigkeit für die Klärung der Rechtsfrage, wer für das Einsammeln der widerrechtlichen Ablagerungen im Stadtgebiet − auch an Glascontainern − verantwortlich ist, liegt beim Rechtsamt. Das Einsammeln der widerrechtlichen Ablagerungen zu organisieren, ist Aufgabe des zuständigen Dezernenten, Bürgermeister Wolfgang Heinrich. Die Kosten der Entsorgung hat nach den gesetzlichen Vorgaben des Landesabfallrechts der Landkreis Bad Kreuznach, mithin der Abfallgebührenzahler, zu tragen.
„Mir als städtischem Beigeordneten ging es um die Lösung des akuten Problems, die Glascontainerstandplätze in der Stadt auch über den 31. Dezember hinaus für zunächst ein Jahr zu sichern. Nur so können die Bürgerinnen und Bürger ihre Glasflaschen ordnungsgemäß der Wiederverwertung zuführen. Man möge sich vorstellen, wo sonst jetzt das ganze Glas in der Stadt gelandet wäre“, so Ordnungsdezernent Markus Schlosser.