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Weiterhin gesicherte Glasflaschenentsorgung im Stadtgebiet von Bad Kreuznach
Weiterhin gesicherte Glasflaschenentsorgung im Stadtgebiet von Bad Kreuznach
Der Vertrag zwischen der Stadt Bad Kreuznach und dem Landkreis Bad Kreuznach über die Stellflächen und die Reinigung der Glascontainerstandplätze wurde von der Stadt (Dezernat II, Bürgermeister Wolfgang Heinrich) zum 31. Dezember 2018 gekündigt. Die Standplätze der Glascontainer sind auf öffentlichen Verkehrsflächen (Bürgersteige, Parkbuchten) und sonstigen städtischen Liegenschaften eingerichtet.
Da eine vertragliche Regelung zum 1. Januar 2019 nicht mehr bestand, war Ordnungs- und Liegenschaftsdezernent Markus Schlosser zuständig für die Genehmigung der Standplätze.
„Leider entsorgen einige Personen ihre Abfälle widerrechtlich in der Stadt. Wenn kein Verursacher auf frischer Tat ertappt wird, muss leider die Allgemeinheit für die Kosten des Einsammelns und Entsorgens dieser Abfälle aufkommen“, sagt Schlosser.
Die Zuständigkeit für die Klärung der Rechtsfrage, wer für das Einsammeln der widerrechtlichen Ablagerungen im Stadtgebiet − auch an Glascontainern − verantwortlich ist, liegt beim Rechtsamt. Das Einsammeln der widerrechtlichen Ablagerungen zu organisieren, ist Aufgabe des zuständigen Dezernenten, Bürgermeister Wolfgang Heinrich. Die Kosten der Entsorgung hat nach den gesetzlichen Vorgaben des Landesabfallrechts der Landkreis Bad Kreuznach, mithin der Abfallgebührenzahler, zu tragen.
„Mir als städtischem Beigeordneten ging es um die Lösung des akuten Problems, die Glascontainerstandplätze in der Stadt auch über den 31. Dezember hinaus für zunächst ein Jahr zu sichern. Nur so können die Bürgerinnen und Bürger ihre Glasflaschen ordnungsgemäß der Wiederverwertung zuführen. Man möge sich vorstellen, wo sonst jetzt das ganze Glas in der Stadt gelandet wäre“, so Ordnungsdezernent Markus Schlosser.