Verwechslungsgefahr mit FWG kein Grund: Freie Wähler zugelassen

Verwechslungsgefahr mit FWG kein Grund: Freie Wähler zugelassen

Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer wird der Zulassung der „Freien Wähler“ zur Kommunalwahl 2019 wegen einer möglichen Verwechslungsgefahr mit der „Freien-Wählergemeinschaft Bad Kreuznach e.V.“ nicht widersprechen. Die Oberbürgermeisterin beruft sich dabei auf den Landeswahlleiter, um dessen rechtliche Beurteilung sie gebeten hatte.

Das Büro des Landeswahlleiters verwies darauf, dass das Kommunalwahlrecht keine Möglichkeit bietet, allein aus dem Grund einer möglichen namentlichen Verwechslungsgefahr eine (Wähler)Gruppierung nicht zuzulassen. Eine Unterscheidungspflicht bei den Namen besteht nur für Parteien.

Herbert Drumm ist der Spitzenkandidat einer Liste, die sich Freie Wähler nennt.

Eine Verwechslungsgefahr befürchtet Karl-Heinz Delaveaux, Vorsitzender der Freien Wählergemeinschaft Bad Kreuznach.

 

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