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Landkreis alleiniger Träger der Müllabfuhr: „Der Landkreis wollte den Müll – nun hat er ihn!“
Landkreis alleiniger Träger der Müllabfuhr: „Der Landkreis wollte den Müll – nun hat er ihn!“
Seit dem 1. Januar 2019 ist die Abfallsammlung (Müllabfuhr) im Landkreis Bad Kreuznach neu geregelt. Zuständig sind nach den geltenden Vorschriften nur der Landkreis und der ihm unterstehende Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB). Die Stadt Bad Kreuznach ist als große kreisangehörige Stadt Teil des Landkreises und hat daher keine eigene Zuständigkeit. Die von der Stadt gewünschte Kooperation mit dem Landkreis hinsichtlich der Beibehaltung der städtischen Müllabfuhr ist bedauerlicherweise nicht zustande gekommen.
Ebenfalls seit 1. Januar 2019 ist auch die Reinigung der Glascontainerstandplätze eine Angelegenheit des Landkreises. Die bisher vom Bauhof der Stadt Bad Kreuznach ausgeführten Reinigungsarbeiten sind seit diesem Zeitpunkt durch den Landkreis entweder in Eigenregie oder durch beauftrage Dritte zu erbringen. Dies ist beim Landkreis trotz ausreichender Vorlaufzeit offensichtlich noch nicht angekommen. Belegt wird dies durch zahlreiche Beschwerden aus der Bevölkerung, nicht zuletzt aber auch durch eigene Feststellungen des Bauhofs. Die Vermüllung der Stadt, insbesondere im Bereich der Containerstandplätze nimmt täglich zu. Im Wesentlichen handelt es sich bei den Abfällen um in Plastiksäcken verpackten Hausmüll, Sperrabfall (Matratzen etc.) und Kartonagen. Fraktionen, die der Landkreis im Rahmen seiner Zuständigkeit abfahren muss. Alles deutet darauf hin, dass nicht ausreichend Müllgefäße mit einem auskömmlichen Volumen bereitgestellt werden. Es fehlt offensichtlich an Kontrollen, die belastbare Zahlen ermitteln könnten. Seit Jahren sammelt der AWB Informationen über sogenannte „Beistellungen“. Dabei handelt es sich um Kartons, Säcke oder sonstige Behältnisse, die den regulären Müllgefäßen „beigestellt“ werden. Was geschieht nun mit diesen gesammelten Informationen? Der zunehmenden Zahl von Beistellungen folgend, offensichtlich nicht viel.
Es kann nicht angehen, dass die mit der Kommunalisierung der Abfallsammlung zugesagten Gebührensenkungen letztlich auf dem Rücken Dritter ausgetragen wird. Keine Standplatzreinigung, keine Prüfung des Gefäßvolumens, keine Serviceleistung für abgelegene Liegenschaften trotz Anschluss- und Benutzungszwang. Hinzu kommt noch, dass die bei der Entleerung der Gefäße im Verlauf der Abfallsammlung nicht im Fahrzeug sondern auf der Straße landenden Abfälle unbeachtet bleiben. Die Verpflichtung zur Säuberung der Straße wird dann dem Wind und letztlich den Anliegern oder der städtischen Straßenreinigung überlassen. Mit einer derartigen „Dünn-drüber-Mentalität“ kann letztlich jeder Kosten einsparen. Mit spitzer Feder gerechnet ist eine Leistungsminderung bei gleicher oder auch geringerer Gebühr letztlich doch eine Gebührenerhöhung.
Fazit: Für die Abfallsammlung und alle damit verbundenen Aufgaben im Landkreis und der Stadt Kreuznach ist allein der Landkreis zuständig. Politisch verantwortlich ist der 1. Kreisbeigeordnete Nies (Telefon 0671-8031003). Anregungen und Beschwerden sollten unmittelbar an den Landkreis gerichtet werden. Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen ist die Stadt Bad Kreuznach weder berechtigt, noch verpflichtet, eine „zweite Abfallsammlung“ zu unterhalten oder einzurichten.
Zu guter Letzt:
„Was man sich einbrockt, muss man auch auslöffeln!“