Eisbahn

Lärmschutzwerte überschritten − Stadt sucht nach verträglicher Lösung − Möglicher Eröffnungstermin noch nicht bekannt


Auch wenn in der Kürze der Zeit von Betreiber Andreas Schnorrenberger nur eine lärmschutztechnische Stellungnahme und kein Lärmschutzgutachten vorgelegt werden konnte, das alle Aspekte miteinbeziehen und eingehend bewerten kann, wird eines sehr klar: Die Veranstaltung, wie sie in der vergangenen Saison durchgeführt wurde, war zu laut und daher nicht zulässig. Das hat auch Schnorrenberger erkannt und möchte in diesem Jahr auf laute Musik und Moderation verzichten. Aber selbst dann werden geltenden Lärmschutzwerte überschritten. Stadt und SGD Nord bewerten daher die vorgelegte lärmschutztechnische Stellungnahme kritisch.

Nachdem die städtische Bauaufsicht Anfang Dezember die Eisbahn wegen fehlendem Lärmschutz stilllegen musste, reichte der Betreiber kurzfristig den erforderlichen Bauantrag und die lärmschutztechnische Stellungnahme ein. Letztere hat als Basis die Sportanlagenlärmschutzverordnung, wonach Sportanlagen so zu errichten und zu betreiben sind, dass die Emissionsrichtwerte eingehalten werden.

Alle beteiligten Behörden prüfen nun, was verträglich ist. Dabei werden auch die Betriebszeiten und der Betriebsumfang eine Rolle spielen.


Foto: Die Bauaufsicht sperrte Anfang Dezember die gerade im Aufbau befindliche Eisbahn mit einem Bauzaun ab.

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