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Wahlen
Neue Beiräte für Migration und Integration: Wahlvorschläge bis zum 9. September abgeben
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohner, Staatenlose, Spätaussiedler, Eingebürgerte, Einwohner mit doppelter Staatsangehörigkeit sowie Kinder der genannten Wahlberechtigten, soweit sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das heißt auch Menschen mit Asyl- und Fluchtgeschichte dürfen an der Wahl teilnehmen.
Jeder Wahlberechtigte kann einen Wahlvorschlag mit einem oder mehreren Bewerbern mit bis zu 20 Personen einreichen. Er kann sich auch selbst vorschlagen. Neben ausländischen Staatsangehörigen sind auch Deutsche wählbar. Die Kandidaten müssen mindestens seit dem 27. Juli in Bad Kreuznach beziehungsweise dem Kreis mit Hauptwohnung gemeldet sein. Wahlvorschläge können auch von Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen sowie politischen Parteien oder Wählergruppen eingereicht werden.
Ausschließlich per Briefwahl
Um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erreichen, wird wie bei der letzten Wahl vor fünf Jahren ausschließlich per Briefwahl gewählt. Da jedoch nicht alle Wahlberechtigten über die Einwohnermeldedaten erfassbar sind, können nicht alle automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen und damit angeschrieben werden. Dies betrifft vor allem Spätaussiedler, Eingebürgerte, Doppelstaatler, Kinder von Wahlberechtigten und EU-Bürger. Diese Personen können noch bis zum 6. Oktober beim jeweiligen Wahlamt einmalig einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.
Aufgaben und Organisation der Beiräte für Migration und Integration
Aufgabe der Beiräte für Migration und Integration ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses. Sie formulieren die Anliegen der Migranten und vertreten diese gegenüber den politischen Gremien, der Verwaltung und der Bevölkerung.
Die Beiräte für Migration und Integration können bei kommunalpolitischen Entscheidungen, die den Themenbereich Migration und Integration betreffen, mitreden sowie Anträge an den Stadtrat beziehungsweise Kreistag stellen. Die Mitglieder der Beiräte bestimmen die Themen ihrer Beratungen selbst. Sie wählen aus ihrer Mitte eine oder einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Verwaltungen unterstützen die Beiräte in der Geschäftsführung.
Kontakt: Die Wahlvorschläge sind bis zum 9. September beim Wahlamt der Stadt beziehungswiese des Landkreises einzureichen: Stadtverwaltung, Hochstraße 48, Torsten Schneider, Telefon 0671/800-203; Kreisverwaltung, Salinenstraße 47, Tim Grossarth, Telefon 0671/803-1102. Hier sind auch die erforderlichen Unterlagen erhältlich.
Weitere Infos zur Wahl gibt es unter www.beiratswahlen.agarp.de, hier unter der Rubrik "Wahlen" und auf der Kreishomepage www.kreis-badkreuznach.de.