Tourismusbeitrag: Verfahren beim Verwaltungsgericht hat keinerlei Auswirkungen auf Ausgang des Normenkontrollverfahrens


Der Gerichtsbeschluss hat ferner keinerlei Auswirkungen auf das beim Oberverwaltungsgericht anhängige Normenkontrollverfahren der Stadt sowie die Gültigkeit der Satzung zum Tourismusbeitrag. Im Gegenteil: Das Gericht hat keinerlei Fehler bei der Satzung erkannt und keine inhaltlichen Rügen ausgesprochen. Auch die mittlerweile beim Verwaltungsgericht Koblenz anhängige Klage des Bad Kreuznacher Gastronomen gegen die Widerspruchsbescheide des Stadtrechtsausschusses bleibt davon unberührt.

Die Grundlagen zur Kalkulation des Tourismusbeitrags liegen bereits im Normenkontrollverfahren vor und werden auch dem Verwaltungsgericht im Rahmen der Beschwerde mitgeteilt. Mit der Kalkulation weist die Stadt Bad Kreuznach eindeutig nach, dass die finanzielle Belastung, die der Stadt im Tourismusbereich entsteht, sehr viel höher ist als die zu erwartenden Einnahmen durch den Tourismusbeitrag.


Foto: Gerade die Unterhaltung der Gradierwerke ist kostenintensiv. Die Einnahmen durch den Tourismusbeitrag werden deutlich niedriger ausfallen als die finanzielle Belastung der Stadt im Tourismusbereich.

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