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Das „Belaag- oder Schatzungsbuch“ 1715 (–1739) lässt sich nicht so einfach öffnen
Das liegt an seiner besonderen Gestaltung und Verarbeitung − denn das 44 Zentimeter hohe, 33 Zentimeter breite, 15 Zentimeter dicke und zirka fünf Kilo schwere Buch ist mit kupfernen, verzierten Metallschnallen versehen, die in Haken enden, die eingehängt die Buchdeckel zusammenpressen und damit den Buchblock fixieren. Die Metallspangen sollten unter anderem verhindern, dass Feuchtigkeit die Blätter aufquellen ließ. Der Einband, Ober- und Unterseite wurden aus etwa 0,5 Zentimeter dicken Holzbrettchen gefertigt, ist mit gegerbtem, leicht gelblichem Leder bespannt sind, in welches dekorative, unterschiedlich miteinander kombinierte geometrische Muster gestanzt wurden.
Das weiche Leder umhüllt das komplette Buch – inklusive Buchrücken. Zur Fixierung der Lederbespannung wurden mehrere Kupfernägel in den Holzdeckel geschlagen, wovon einige eine grünliche Patina tragen. Auf den Buchinnenseiten sorgen Fäden, die in regelmäßigem Abstand in das Leder eingenäht wurden, für eine gleichmäßige Verteilung der Spannung. Will man das Buch öffnen, muss man mit der Hand fest zwischen zwei Metallspangen schlagen, damit sich diese aus ihren Haken lösen um die bestehende Spannung aufzuheben – womit man das Buch aufschlägt.
Das Schatzungsbuch von 1715 (-1736) bezieht sich auf die Besteuerung der Grundstücke des Oberamtsstabes, der Stadträte und Mitglieder der Hammer-, Ringer-, Krämer-, Schneider-, Rebstöckler-, Metzger-, Küfer-, Schuhmacher-, Bäcker-, Gerber- und Leineweberzunft, der Unzünftigen, der Juden, der Tagelöhner alt- und neustädterseits in Kreuznach und auf den Besitz Auswärtiger etwa aus Bingen, Neunkirchen, Bosenheim, Hackenheim, Zotzenheim, Rüdesheim, Hargesheim, Roxheim, Winzenheim, Bretzenheim und Planig. Zusammen mit dem Morgenbuch ist das Schatzungsbuch eine wertvolle stadtgeschichtliche Quelle, da darin die Besitzer der landwirtschaftlichen Flächen in der Kreuznacher Gemarkung genannt sind, auf deren Grundlage die Besteuerung (Schatzung) der Grundstücke festgelegt wurde.
Jetzt noch im Stadtarchiv unter StAKH 125 Nr. 3.