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Demnächst im Haus der Stadtgeschichte: Ortsbürger-Register der Gemeinde Bosenheim
Im Stadtarchiv Bad Kreuznach liegen zwei Ortsbürger-Register der Gemeinde Bosenheim aus dem 19. Jahrhundert vor. Die zwei gefädelten Hefte werden von Umschlägen aus unterschiedlich gefärbtem Marmorpapier geschützt. In beiden Bänden sind die Ordnungsnummern und Namen der seit 1776 aufgenommenen männlichen Ortsbürger und Witwen von Bosenheim (Haushaltsvorstände) mit Vor- und Zuname, Geburtsjahr und Aufnahmedatum vermerkt: die „Orts=Eingebornen“, die zugezogenen „Inländer“ und die zugezogenen „Ausländer“. Teilweise angegeben sind: Sterbedatum, Auswanderung ins nahe Ausland (z.B. „Ridesheim Königreich Preußen“) und ins ferne Ausland (z.B. „Nord Amerika“ oder „Brasilien“), Einwanderungen aus dem Ausland („ausgewandert aus der Gemeinde Becherbach Königreich Baiern, nach Bosenheim“) und Heiratsdaten (selten). Wohl gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde mit Bleistift notiert, ob die entsprechende Person Feuereimergeld entrichtet oder einen Feuereimer abgeliefert hatte.
Das erste Ortsbürger-Register wurde 1816 angelegt. Zu diesem Zeitpunkt war die Bürgermeisterei Bosenheim, entsprechend der ehemaligen französischen Verwaltungsstruktur des Arrondissement de Mayence, dem Kanton Wöllstein, Provinz Rheinhessen im Großherzogtum Hessen zugeordnet. 1839 wurde nach einer Verwaltungsreform, in deren Folge 1835 erstmals der Kreis Bingen entstand, das zweite Ortsbürger-Register angelegt. Es wurde bis 1896 fortgeführt. Im Verlauf des 19. Jahrhunderts übernahm es die Funktion eines Melderegisters.