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Stellungnahme zur Wohnsiedlung Herlesweiden
Ausgangssituation
Der seit 2005 bestehende Denkmalschutz für die „Siedlung Herlesweiden“ soll nach Überprüfung durch die Denkmalfachbehörde aufgehoben werden, da die Wohnsiedlung ihre Anschaulichkeit und ihren Zeugniswert verloren hat.
Auf Wunsch einiger Anwohner wurde seitens der Kreisverwaltung vorgeschlagen, das Erscheinungsbild über einen Bebauungsplan zu sichern.
Entscheidungsprozess
Nach einer ersten Prüfung des Sachverhaltes durch die Verwaltung wurde im August 2016 eine Anwohnerversammlung durchgeführt. Alle Anwohner erhielten einen Informationsflyer mit einer Einladung zu dieser Veranstaltung. Ziel der Veranstaltung war es, die Anwohner über die Chancen und Risiken eines Bebauungsplanes zu informieren sowie darüber aufzuklären, was geschieht, wenn kein Bebauungsplan aufgestellt wird. Zusätzlich wurde zum Abschluss der Veranstaltung ein Meinungsbild eingeholt. Es wurde dargelegt, dass dies keinen finalen Beschluss darstellt, sondern der Politik und Verwaltung über die Haltung der Anwohner informieren soll. Es stimmten 29 Anwesende für einen Bebauungsplan und 15 dagegen.
Ausgelöst durch die Anwohnerversammlung, an welcher bei weitem nicht alle Eigentümer teilnahmen, wurde im Gebiet von Anwohnern eine Unterschriftenaktion gegen einen Bebauungsplan gestartet. 56 Eigentümer (je eine Unterschrift je Grundstück) und damit mehr als die Hälfte der Eigentümer sprachen sich gegen einen Bebauungsplan aus.
Neben fachlichen, organisatorischen und finanziellen Gründen wurden diese Meinungsbilder in den verwaltungsinternen Entscheidungsprozess einbezogen. Nach langer Abwägung sprach sich die Verwaltung gegen einen Bebauungsplan aus. Die Politik bestätigte diese Entscheidung in ihrer Novembersitzung 2016.
Prüfung durch die Verwaltung
Um das Erscheinungsbild der Siedlung zu sichern, sind gestalterische Festsetzungen oder eine Gestaltungssatzung erforderlich. Ohne diese Festsetzungen, welche bei entsprechender Zielsetzung nahezu 1:1 dem historischen Abbild der Gebäude entsprechen müssten, kann das Erscheinungsbild nicht über einen kurz-, mittel- oder langfristigen Zeitraum wieder hergestellt werden. Alle genehmigten Bauten verfügen über einen Bestandsschutz. Diesem historischen Bild kommen heutzutage die wenigsten Gebäude nahe (Anbauten, Materialauswahl, Farbgestaltung etc.). Eine detaillierte Bestandsaufnahme stellt für solche Festsetzungen die Grundlage dar. Ohne diese gestalterischen Festsetzungen kann nur ein grober Gestaltungsrahmen (Höhe, Bauweise, Baufenster und ähnliches) festgelegt werden. Durch diese Festsetzungen kann eine Einheitlichkeit erzielt werden, aber das historische oder sogar aktuelle Erscheinungsbild nicht erhalten werden. Diese aufgezeigten Rahmenbedingungen werden auch ohne Bebauungsplan im Rahmen des Bauantrags nach § 34 BauGB geprüft. Hierbei ist sogar die Einflussnahme durch die Verwaltung größer, da kein Bauantrag im Freistellungsverfahren gestellt werden kann. Somit ist aus stadtplanerischer Sicht grundsätzlich nicht die Erforderlichkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gegeben. Auch für die städtebauliche Ordnung ist die Überplanung eines vollständig bebauten Gebiets nicht erforderlich.
Weiter ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit hohen Personal- und Sachkosten verbunden. Die Beauftragung eines externen Planungsbüros würde gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Grundleistungen ca. 20.000 € veranschlagen. Personalkosten, Gutachten, eine Bestandsaufnahme oder andere besondere Leistungen nach HOAI sind hierbei jedoch nicht berücksichtigt. Aufgrund der städtischen Haushaltslage ist eine solche, nicht erforderliche Planung, nicht gerechtfertigt.
Des Weiteren spricht sich die Mehrheit der Eigentümer gegen einen Bebauungsplan aus, so dass dieser im Widerspruch zu den Interessen der überwiegenden Anwohner steht. Diese Planung wäre eine Planung gegen und nicht für die Anwohner und Allgemeinheit.
Der Spielplatz
Bereits bei der Anwohnerversammlung wurde auf den Spielplatz aufmerksam gemacht und dessen Bedeutung für das Gebiet betont. Die Verwaltung teilte damals bereits mit, dass der Erhalt des Spielplatzes im Interesse der Stadt steht. Aus städtebaulicher Sicht stellt der Spielplatz eine einzigartige Auftaktsituation zum Wohngebiet dar. Er ist gestaltprägend und stellt eine der wenigen öffentlichen Flächen in diesem Bereich dar. Auch das Jugendamt bestätigt, dass der Spielplatz an dieser Stelle erforderlich ist und nicht auf ihn verzichtet werden kann. Daher wurde auch in eine neue Spielausstattung investiert und es soll auch weiterhin in die Unterhaltung und Spielausstattung investiert werden. Zu einem Verkauf ist die Verwaltung aus den zuvor genannten Gründen nicht bereit und war es auch nicht.
Zur Vorgehensweise
Im Entscheidungsprozess zeigte sich die Politik und Verwaltung bürgerorientiert. Die gegensätzlichen Bürgervorschläge wurden aufgegriffen und diskutiert. Die Anwohner wurden über mögliche Konsequenzen beider Entscheidungsmöglichkeiten informiert und nach ihrer Meinung gefragt. Diese wurden erneut diskutiert und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.
Arbeitsschritt | Datum/Zeitraum |
Sammeln von Fakten, Diskussion der planungsrechtlichen Erforderlichkeit, Möglichkeiten und zur Verfügung stehenden Rechtmittel in Abstimmung mit der unteren Bauaufsichtsbehörde | Von Juni 2015 bis September 2015 |
Vorbereitung der Anwohnerversammlung (Organisation, Einladung für Flyer an jeden Haushalt, Erstellen und Abstimmen der Vorgehensweise und Präsentation) | von Juni 2016 bis August 2016 |
Anwohnerversammlung | 29.08.2016 |
Informationsschreiben über das Ergebnis des Meinungsbildes an die Teilnehmer/innen der Bürgerveranstaltung | 31.08.2016 |
Nachbereitung der Bürgerveranstaltung | September 2016 |
Ankündigung einer Unterschriftenliste gegen einen Bebauungsplan | 05.09.2016 |
Eingang Unterschriftenliste gegen einen Bebauungsplan | 26.09.2016 |
Erneute städteplanerische Prüfung unter Berücksichtigung der Wünsche, Anregungen und Bedenken der Eigentümer/innen und Anwohner/innen, Folgenabschätzung der Optionen | September 2016 von bis Oktober 2016 |
Vorbereitung der Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Planung, Umwelt und Verkehr am | Oktober 2016 |
Sitzung des zuständigen, demokratisch gewählten Gremiums und Entscheidung über die Aufstellung oder Nichtaufstellung eines Bebauungsplanes | 17.11.2016 |
Information der Eigentümer/innen über die das Prüfergebnis, die Entscheidung des Gremiums sowie dessen Begründung | 31.05.2017 |
Anhörung der Befürworter eines Bebauungsplanes | 09.08.2017 |