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Die Zeit drängt: Einvernehmliche Lösung zur Aufteilung der VG BME steht bevor
„Ich möchte eine einvernehmliche Lösung in der kommunalen Familie“, betonte Lüttger, der im Auftrag des Landes auch die Interessen der noch VG BME kommissarisch zu vertreten hat. Und diese einvernehmliche Lösung wird nun in allen drei Gremien – Stadtrat und beiden VG-Räte – auf den Weg gebracht: Die Feuerwehrtechnische Zentrale in Ebernburg bekommt die Stadt, das VG-Verwaltungsgebäude in Bad Münster teilen sich die VG Rüdesheim und die VG Bad Kreuznach.
Ohne einvernehmliche Lösung würde folgendes im dritten Landesgesetz festgelegt. Die beiden Gebäude gehen jeweils anteilig (gemessen an der Einwohnerzahl der Gemeinden bzw. der ehemaligen Stadt BME, die seit 1. Juli 2014 zur Stadt Bad Kreuznach gehört) an Bad Kreuznach, VG Rüdesheim und VG Bad Kreuznach. „Wir brauchen das Feuerwehrhaus. Wir sind dort für den Brandschutz verantwortlich. Außerdem brauchen die 23 freiwilligen Feuerwehrleute Sicherheit und ihr Haus, in das sie selbst viel Arbeit investiert haben“, erklärt die Oberbürgermeisterin. Ohne einvernehmliche Lösung müsste die Stadt die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) erwerben und den beiden Miteigentümern ihren Anteil zahlen. „Dadurch würden nur unnötige Kosten entstehen“, so Lüttger. Der Mietvertrag, der am 30. Juni ausgelaufen wäre, wurde um einen Monat verlängert. Die Stadt zahlt im übrigen keine Miete, sondern anteilig Nebenkosten.
Die Zukunft des VG-Verwaltungsgebäude, das nach der Vereinbarung Eigentum der VGs Rüdesheim und Bad Kreuznach ist, bleibt noch offen. So könnte die Stadt es kaufen oder es wird privat vermarktet. Die Buchwerte beider Gebäude ermittelt als neutrale Stelle derzeit das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises.
In den Vereinbarungen ist auch geklärt, wer wieviel Personal übernimmt (ebenfalls gemessen an der Einwohnerzahl der Gemeinden bzw. der ehemaligen Stadt BME). Der Anteil der Stadt Bad Kreuznach liegt bei 36,15 Prozent. 15 Mitarbeiter(innen) sind bereits gewechselt. Zum 1. Januar 2017 folgen vier weitere (drei Stellen) und eine Beschäftigte in Altersteilzeit. In einer Personalversammlung wurden die Beschäftigten von der OB und den beiden VG-Bürgermeistern über den Sachstand informiert. „Unsere Stadt ist weiter am Wachsen. Wir brauchen Sie“, teilte die Oberbürgermeisterin mit. Über die Ziele der Vereinbarung wird der Ortsbeirat Bad Münster am Stein Ebernburg am 13. Juli gehört. Der VG-Rat BME stimmte (einstimmig) am 30. Juni zu, der VG-Rat Rüdesheim tagt am 7. Juli, der VG-Rat Bad Kreuznach am 13. Juli, dann folgt der Stadtrat am 14. Juli.
Fakten zur Auflösung der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg
⇒ Entwurf des 3. Landesgesetzes (3. LG) über die Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg (Stand 27. Mai 2016) liegt uns seit 07.06.2016 vor
⇒ § 5 Abs. 1 des 3. LG sieht vor, dass 5 Gemeinden auf die VG Rüdesheim und 4 Gemeinden auf die VG Bad Kreuznach übergehen
⇒ FTZ: § 3 Absatz 3 3. LG: Mit der Gebietsänderung gehen das in Bad Münster am Stein-Ebernburg gelegene, ganz oder überwiegend für die Wahrnehmung der Aufgaben des Brandschutzes und der örtlichen Hilfe genutzte unbewegliche Vermögen der VG Bad Münster am Stein-Ebernburg sowie das weitere ihm zugeordnete bewegliche Vermögen der VG Bad Münster am Stein-Ebernburg zu den Wertansätzen zum 31.12.2016 entschädigungslos anteilig auf die Stadt Bad Kreuznach und die VGs Rüdesheim und Bad Kreuznach über.
⇒ Verwaltungsgebäude: § 5 Absatz 2 3. LG: Mit der Gebietsänderung gehen das sonstige unbewegliche Vermögen und ihm zugeordnete bewegliche Vermögen der VG Bad Münster am Stein-Ebernburg anteilig auf die Stadt Bad Kreuznach und die VGs Rüdesheim und Bad Kreuznach zu den Wertansätzen zum 31.12.2016 entschädigungslos über.
⇒ Stellungnahme zum Gesetzesentwurf muss bis zum 22.07.2016 beim Ministerium des Innern und für Sport sein
⇒ Landtag entscheidet nach der Sommerpause
⇒ Vollzug des 3. Landesgesetzes zum 01.07.2017 vollzogen
⇒ Beschluss des VG-Rates Bad Münster am Stein-Ebernburg vom 11.05.2016 (einstimmig): „Die Verwaltung wird beauftragt, wenn nötig die erforderliche Räumung zu betreiben. Um den Forderungen der VG Nachdruck zu verleihen, wird der Nutzungsvertrag der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) über den 30.06.2016 hinaus nicht verlängert. Einstimmig beschließt der Verbandsgemeinderat, dass zur rechtlichen Durchsetzung im Zuge der weiteren Verhandlungen, auch mit der ADD, die Verwaltung ermächtigt wird, einen versierten Fachanwalt hinzuziehen.“
· Stadt trägt die Verantwortung für den Brandschutz im Stadtteil
· Dem Löschzug West gehören 23 Feuerwehrangehörige an
· Stadt zahlt keine Miete, sie nutzt die FTZ anteilig und zahlt Nebenkosten, Vertrag endet am 30.06.2016
· Zurzeit arbeiten bei der VG Bad Münster am Stein-Ebernburg noch 26 Mitarbeiter/innen, (20 Stellen hat VG) die zum 01.01.2017 eine Stelle in einer der drei Gebietskörperschaften antreten werden
· Rechnungsprüfungsamtes des Kreises ermittelt die Buchwerte des unbeweglichen Vermögens (FTZ und Verwaltungsgebäude)
· falls keine Einigung über Werteausgleich erfolgen wird, geht das unbewegliche Vermögen nach Entwurf des 3. Landesgesetzes jeweils zu einem Anteil auf die drei Gebietskörperschaften über
· wenn die Buchwerte ermittelt sind, hat Stadt die Möglichkeit die Richtigkeit zu überprüfen
· Entwurf einer Vereinbarung in Arbeit. Abstimmung zwischen VG und Stadt läuft. Vereinbarung soll Regelungen zu folgenden Eckpunkten enthalten
o FTZ
o Verwaltungsgebäude
o Personalübernahme
o finanzielle Ausgleiche für Versorgungsempfänger, Beschäftigte und Beamte in Altersteilzeitphase
o Übergang der Verbindlichkeiten und Forderungen
Aktuelle Beschlusslage des Stadtrates Bad Kreuznach vom 23.06.2016:
„Der Stadtrat stimmt den folgenden Eckpunkten mit dem Ziel einer Vereinbarung zu:
1.
a) Die Stadt Bad Kreuznach übernimmt von der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg die Feuerwehrtechnische Zentrale gegen einen angemessenen Ausgleich in ihr Eigentum.
b) Die Stadt wird über Möglichkeiten und weitere Konditionen der Übernahme des Verwaltungsgebäudes verhandeln.
2. Die Stadt Bad Kreuznach übernimmt zum 01.01.2017 anteilmäßig Personal der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg (§ 6 Abs. 2 des Zweiten Landesgesetzes).
3.
a) Für die Zeit vom 01.09.2014 – 31.12.2016 erfolgt für die Versorgungsempfänger ein finanzieller Ausgleich der Kosten durch die Stadt Bad Kreuznach. Ab 01.01.2017 beteiligt sich die Stadt Bad Kreuznach anteilmäßig an den Kosten (§ 6 Abs. 3 des Zweiten Landesgesetzes).
b) Die Stadt Bad Kreuznach zahlt einen anteilmäßigen Ausgleich für die Beschäftigten und Beamten in der Altersteilzeitphase (§ 6 Abs. 2 des Zweiten Landesgesetzes).
4. Übergang der Verbindlichkeiten und Forderungen der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg zum 01.09.2104 anteilmäßig auf die Stadt Bad Kreuznach gemäß § 8 Abs. 4 des Zweiten Landesgesetzes.“
Geplantes Vorgehen:
⇒ Ortsbeirat BME am 13.07.2016 zur Frage unbewegliches Vermögen nach Ermittlung und Prüfung der Buchwerte
⇒ VG Rüdesheim am 07.07.2016 über Vereinbarung
⇒ VG KH am 13.07.2016 über Vereinbarung
⇒ Stadt KH über Entwurf der Vereinbarung zu den Gemeinsamen Stellungnahmen an Land, die in den Entwurf aufgenommen werden kann
Foto: Die Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein Ebernburg soll zum 1.1.2017 aufgelöst werden.