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OB: Politik und Bürger werden rechtzeitig zum Thema Moschee-Bau eingebunden
Die DITIB-Gemeinde betreibt in Bad Kreuznach bereits seit Jahren in der Mühlenstrasse/Ecke Alemannenstraße eine Moschee. Das vorhandene Gebäude dient sowohl als Gebet- als auch als Begegnungsstätte. Die Vertreter der Gemeinde stehen seit Jahren mit der Stadtverwaltung in Kontakt und laden die nicht-muslimische Bevölkerung und die kommunalpolitischen Mandatsträger jährlich zu zahlreiche Veranstaltung ein, zuletzt zum traditionellen Fastenbrechen während des Ramadans.
Bereits seit vielen Jahren sucht die Gemeinde eine Möglichkeit, in ein größeres Gebäude umzuziehen (z.B. in eine ehemalige Gewerbehalle) oder ein neues Gebäude zu bauen, da das bestehende Gebäude zwischenzeitlich für die wachsende Gemeinde zu klein geworden ist.
Als Verwaltung haben wir den Vertretern der Gemeinde von Anfang an deutlich gemacht, dass wir im Falle eines Neubaus nur eine Planung akzeptieren werden, die an die abendländische Bauweise angepasst ist (kein Prachtbau im Sinne eines Herrschaftssymbols o.ä.) und städtebaulich und im Hinblick auf Lärmemissionen und Verkehrsaufkommen für die Nachbarschaft akzeptabel ist, denn wir haben selbstverständlich die Interessen aller Bürger zu berücksichtigen.
Vor dem Ankauf eines Grundstücks im Gewerbegebiet P 7.1 von einer privaten Eigentümergesellschaft wollte die Gemeinde durch eine Bauvoranfrage klären, ob generell die Errichtung einer kirchlichen Institution dort zulässig ist. Aufgrund des rechtskräftigen Bebauungsplanes für den Bereich P 7.1 wurde die Bauvoranfrage von unserer Bauaufsicht positiv beschieden. Ende Mai 2016 erfolgte laut Aussage der DITIB der Ankauf des Grundstücks. Der zuständige Fachausschuss wurde seinerzeit über die Bauvoranfrage unterrichtet und die geplante Vorgehensweise mitgeteilt: Zunächst sollte die Gemeinde nach Sicherstellung der Finanzierung einen geeigneten Planer beauftragen. Die Planung sollte von der Verwaltung kritisch begleitet werden. Wenn diese vorläge, sollte sie zunächst dem zuständigen Fachausschuss und in den Ortsbeiräten Bosenheim und Planig vorgestellt werden. Danach sollten eine öffentliche Information der Bürger/innen erfolgen und anschließend der Beschluss in Stadtrat. Im Fachausschuss gab seinerzeit es dazu keinerlei kritische Anmerkungen.
Nun hat sich nach dem Putschversuch am 15.07.2016 die politische Situation in der Türkei verändert und ist mit unseren demokratischen Vorstellungen und Werten nicht mehr zu vereinbaren. Aufgrund der neusten politischen Entwicklungen in der Türkei können wir als politisch Verantwortliche nur dann den Bau einer Moschee in unserer Stadt zulassen, wenn sichergestellt ist, dass es hier tatsächlich um die Interessen von muslimischen Bad Kreuznacher Bürgern und Bürgerinnen geht, die ihrer im Grundgesetz verankerten Ausübung ihrer Religion dient und nicht um die Einflussnahme der türkischen Regierung in unserer Stadt.
Die OB appelliert an einen „sachlichen und fairen Umgang “ mit dem Wunsch der türkischen-stämmigen Mitbürger und Mitbürgerinnen nach einer größeren Gebetsstätte. Die Situation ist für auch für die Mitglieder der Bad Kreuznacher DITIB-Gemeinde angesichts der Ereignisse in der Türkei sicherlich alles andere als leicht. „Trotzdem müssen unsere Fragen geklärt und unsere Bedenken ausgeräumt werden. Wir werden deshalb den Vorsitzenden der DITIB-Gemeinde, Herrn Cihan Sen bitten, in der nächsten Stadtratssitzung - und nach gestriger Absprache mit dem Ortsvorsteher Herrn Dirk Rosskopf-Gaul - auch in der Sitzung des Ortsbeirat von Planig dazulegen, welche Aktivitäten der DITIB im Neubau geplant sind, für wie viele Besucher die Moschee geplant werden soll, wie die Finanzierung und die Zeitplanung aussehen werden und welchen Einfluss die türkische Regierung hat, bzw. welche Abhängigkeiten zu ihr bestehen.
„Wie zu allen kommunalpolitischen Themen sind die Bürgerinnen und Bürger von Bad Kreuznach zu allen Sitzungen herzlich eingeladen, um sich über den aktuellen Stand zu informieren,“ so die Oberbürgermeisterin.
Bis zur nächsten Stadtratssitzung im September werden sicherlich auch die Ergebnisse der Überprüfung der DITIB durch die Rheinland-Pfälzische Landesregierung vorliegen.