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Stadt schließt Pachtvertrag für Parkplatzbewirtschaftung mit BGK
Die Gesellschaft für Beteiligung und Parken in Bad Kreuznach wird rückwirkend zum 1. Juli 2015 die Bewirtschaftung der städtischen Parkflächen übernehmen, teilen Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer und BGK-Geschäftsführer Dietmar Canis mit. Gegen die Übertragung der Parkraumbewirtschaftung hatte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zunächst Bedenken geäußert, die jedoch zurückgenommen wurden, nachdem die Stadt dargelegt hatte, dass eine einheitliche Bewirtschaftung der Parkplätze im öffentlichen Interesse liegt, da hierdurch, insbesondere durch die effektive Gestaltung des Parkleitsystems Synergiepotentiale genutzt werden können.
Für die Bewirtschaftung von 1070 Parkflächen schließt die Stadt mit der BGK einen Pachtvertrag ab. Mit der Betriebsführung weiterer 282 Parkflächen wird die BGK über einen Betriebsführungsvertrag beauftragt. Aus dem Bewirtschaftungsverhältnis erhält die Stadt, wie dies vom Stadtrat beschlossen wurde, ein jährliches Entgelt von 600.000 € netto.
Beide Verträge haben eine Laufzeit von 20 Jahren.
Die Höhe der Parkgebühren bleibt derzeit unverändert und wird weiterhin vom Stadtrat festgelegt.